DIVI: Reformvorhaben der Pflegeausbildung bedarf noch gründlicher Überarbeitung

v.l.: Felix Walcher (©Universitätsklinikum Magdeburg), Sabrina Pelz (©privat) und Rolf Dubb (© Akademie Kreiskliniken Reutlingen – Fotograf Dominik Wörner)

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat am Freitag der vergangenen Woche einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vorgelegt Die DIVI begrüßt die Initiative der Bundesregierung zwar grundsätzlich – sieht aber auch deutliches Verbesserungspotenzial.

Nach dem Entwurf sollen Studierende in der Pflege zukünftig maßgeblich für den Praxiseinsatz und gleichermaßen aber auch für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. In einem Schreiben von Freitag kritisiert Prof. Felix Walcher, Präsident der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), der eigentlich wichtigste Aspekt sei dabei vergessen worden. „Vor allem die Fachweiterbildung – wie die zur Intensivpflege und Notfallpflege – muss für die zweijährige Weiterbildung der Mitarbeiter substanziell gestärkt und für die Arbeitgeber, die Kliniken, kostenneutral gesichert sein“, so Walcher. Entsprechend fordert die Fachgesellschaft eine deutliche Überarbeitung und Ergänzung des Gesetzentwurfs.

So zeigt die DIVI auf: Das wichtigste Ziel des Reformvorhabens sei es, mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern. Doch über das Pflegestudium hinaus sei es entscheidend, den Fachkräften eine Perspektive zu bieten, in dem die weitere Spezialisierung gefördert wird: „Für die zusätzlichen zwei Jahre, die sich an die bereits geleistete Pflegeausbildung anknüpfen, müssen unbedingt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber attraktive finanzielle Modelle geschaffen werden“, appellieren deshalb auch die Sprecher der Sektion Pflege der DIVI, Sabrina Pelz und Rolf Dubb.

Finanzierung der Fachweiterbildung ist wesentlicher Meilenstein

Die Finanzierung der Fachweiterbildung ist ein wesentlicher Meilenstein in der geplanten Pflege- wie auch Krankenhausreform – davon ist nicht nur die DIVI überzeugt. „Erst vor drei Wochen haben wir hierzu beim Intensivpflegegipfel mit rund 30 Vertretern aus Politik sowie Intensivpflege, Notfall- und Intensivmedizin diskutiert“, zeigt Präsident Walcher auf. „Wir waren uns alle einig, dass die Finanzierung der zweijährigen Weiterbildung bundeseinheitlich geregelt und für die Intensivpflegenden und den Leistungserbringer kostenneutral gesichert sein muss.“ Entsprechend steht die Finanzierung der Fachweiterbildung auch auf der Agenda der kommenden Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juli. Nach Ansicht der DIVI gehört sie ebenfalls „unbedingt“ in den Gesetzentwurf vom 24. Mai 2023.

Personalmangel zentrale Frage aller Reformvorhaben

Der Personalmangel sei der Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Reformvorhaben, so die DIVI. „Durch den anhaltenden Personalmangel in den Kliniken ist die Lage der Notfall- und Akutversorgung wie auch in der Intensivmedizin insgesamt weiterhin angespannt“, sagt DIVI-Präsident Walcher. Die Personaldecke sei seit der Corona-Pandemie im gesamten Gesundheitswesen sichtlich dünner geworden. „Interessierte und qualifizierte Pflegekräfte zu motivieren diesen attraktiven Beruf einer Fachpflegekraft zu ergreifen, muss deshalb unsere volle Aufmerksamkeit gelten. Sonst können wir in diesem System keine nachhaltigen Perspektiven mehr bieten.“