DIVI22-Symposium: Von randalierenden Patienten bis hin zu Therapiefehlern8. November 2022 Juristische Tipps auf dem DIVI22. Bild: ©wladimir1804 – stock.adobe.com Wie geht man rechtssicher mit einem alkoholisierten Patienten um, der um sich schlägt? Wann und in welchem Umfang darf eine Pflegekraft eine Infusion verabreichen? Wie soll sich ärztliches Personal verhalten, wenn ein Fehler bei der Patientenbehandlung unterläuft? Im Klinikalltag der Intensiv- und Notfallmedizin können viele Situationen entstehen, die auch juristischer Unterstützung bedürfen und Pflegekräfte sowie Ärzte und Ärztinnen vor teils große Herausforderungen stellen. Mögliche Lösungswege für ausgewählte Beispiele werden am 1. Dezember auf einem Symposium im Rahmen des diesjährigen Kongresses der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI22) gezeigt und diskutiert, der vom 30. November bis 2. Dezember 2022 in Hamburg stattfindet. Unter der Leitung von Prof. Carsten Willam, Oberarzt der Intensivstation des Universitätsklinikums Erlangen, werden in drei einzelnen Vorträgen diese Themen aufgegriffen: randalierende und bewusstseinseingeschränkte Patienten in der Notaufnahme, rechtlicher Rahmen zur Delegation von Maßnahmen an die Pflege, korrektes Verhalten bei Therapiefehlern. „Der Umgang mit Patientinnen und Patienten, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen und womöglich sogar randalieren, löst große Unsicherheiten aus und er kann auch zu einer Unterversorgung oder Fehldiagnose führen“, sagt Prof. Harald Dormann, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Fürth. In seinem Vortrag zeigt er Tipps und Tricks, wie ärztliches und pflegerisches Personal rechtssicher mit diesen Menschen umgehen und so auch eine Unterversorgung bzw. Fehldiagnose vermeiden kann. Dabei geht es unter anderem auch darum, wie der Patientenwille in einer solchen Situation richtig bewertet werden kann oder wie Drogen juristisch einwandfrei sichergestellt werden. Juristische Tipps und Tricks: Was dürfen Pflegekräfte und was tun bei Therapiefehlern? Welchen Handlungsspielraum haben Pflegekräfte, wenn es um Infusionen, intravenöse Verabreichungen oder Injektionen bei Patienten geht? Wer hat die Befugnis beim Anordnen, wer beim Durchführen? Erfahrungsbasierte Antworten zu diesen Fragen gibt Birgit Gerlach, Leitung der Stabsabteilung Justiziariat am Universitätsklinikum Erlangen, und auch Hinweise zu Eckpunktepapieren, an denen man sich orientieren kann. Wie ein rechtlich einwandfreies Verhalten bei Therapiefehlern aussehen kann, darauf geht Katrin Wirkner-Schießl, stellvertretende Leitung der Stabsabteilung Justiziariat am Universitätsklinikum Erlangen, ein. „Ich werde anhand von Praxisbeispielen zeigen, wie Ärztinnen und Ärzte in dieser sehr unangenehmen Situation unterstützt werden können und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung im Rahmen eines rechtlich zulässigen Rahmens gefunden werden kann“, sagt sie. Das betrifft sowohl die klinikinterne Kommunikation im Vorfeld als auch den taktisch klugen und transparenten Umgang mit allen Stakeholdern – Angehörigen, Anwälten, Staatsanwaltschaft und Polizei sowie Kostenträgern. Symposium „Rechtliche Fallstricke in der Intensiv- und Notfallmedizin 2 (TED)“Donnerstag, 1. Dezember 2022, 10:30 UhrSaal ZVorsitz: Katrin Wirkner-Schießl (Erlangen), Prof. Carsten Willam (Erlangen)
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