DKG: Lieferengpässe bei Spüllösungen führen zu Absage von Operationen

Spüllösungen sind essenziell, um Operationsgebiete und Wunden zu spülen. Symbolbild, KI-generiert: Sittipol – stock.adobe.com

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor spürbaren Versorgungseinschränkungen aufgrund von Lieferengpässen bei Spüllösungen, die für Operationen notwendig sind. Sie fordert, Belieferungspflichten gesetzlich zu verankern.

Wie die DKG der Redaktion auf Nachfrage mitteilte, handelt es sich dabei um die Produkte “Fresenius NaCl 0,9% Careflex Duo” und “Ringer Fresenius Careflex Duo”. Diese Spüllösungen sind essenziell, um Operationsgebiete und Wunden zu spülen. Ohne sie können bestimmte Operationen nicht durchgeführt werden. Insbesondere die Durchführung urologischer Eingriffe ist nach Abgaben der DKG gefährdet, aber auch andere Operationen seien von der Verfügbarkeit von Spüllosungen abhängig.

Laut einer Abfrage der DKG unter den Krankenhäusern gibt es keinen Mehrbedarf, der die Lieferengpässe verursacht haben könnte. Ein Ersatzprodukt gebe es nicht.  Durch das Fehlen dieser unentbehrlichen Spüllösungen werde sich kurz- bis mittelfristig die Versorgungslage deutlich verschärfen, warnt die Gesellschaft – mit spürbaren Folgen für die Kliniken, aber vor allem für die Patienten.

Oligo- und Monopole durch falsche Marktanreize

Die jetzige Situation sei das Ergebnis einer langfristigen Marktentwicklung im Arzneimittel- und Medizinproduktebereich, heißt es weiter in einer aktuellen DKG-Mitteilung. Durch teilweise falsche Marktanreize hätten sich Oligopole und Monopole gebildet. Auch für die betroffenen Spüllösungen gebe es nur einen Anbieter. „Dieser Fall ist beispielhaft für die sich immer weiter zuspitzende Situation bei der Lieferbarkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln. Wir erwarten, dass Behörden, Politik und der Hersteller hier umgehend reagieren und Abhilfe schaffen. Wir appellieren an den Hersteller, ethisch zu handeln und die Belieferung der deutschen Krankenhäuser sicherzustellen. Gleichzeitig fordern wir den Gesetzgeber auf, Mittel und Wege zu finden, um die Belieferungspflichten der Hersteller rechtlich zu verankern. Es geht um die Versorgungssicherheit“, so die DKG.

(DKG/ms)