DMP für Osteoporose-PatientInnen beschlossen17. Januar 2020 Foto: ©fovito/Adobe Stock PatientInnen, bei denen eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose diagnostiziert wurde, können künftig in einem Disease-Management-Programm (DMP) leitliniengerecht versorgt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich die Details zur Teilnahme und den verschiedenen Versorgungsaspekten beschlossen. „Die Osteoporose gehört zu den chronischen Erkrankungen, die dem G-BA aus der Fachwelt für ein DMP vorgeschlagen wurden. Das Thema konnte angenommen werden, da die hierfür notwendigen Kriterien vorlagen: Geprüft hatte der G-BA beispielsweise, ob es evidenzbasierte Leitlinien gibt, ob die bestehende Versorgungsqualität durch ein DMP verbessert und ob der Krankheitsverlauf durch die Eigeninitiative der Patientin oder des Patienten beeinflusst werden kann“, sagte Prof. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP. „Ich freue mich, dass wir nun die Beratungen zu den Details abschließen konnten. Die Patientinnen und Patienten werden von dem wissenschaftlich auf dem neuesten Stand befindlichen Behandlungskonzept profitieren.“ Das Programm richtet sich an PatientInnen mit einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose. Frauen können sich ab dem vollendeten 50. Lebensjahr einschreiben lassen, Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Ziel des DMP ist es insbesondere, (weitere) Knochenbrüche zu vermeiden, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und Schmerzen zu reduzieren. Wissenschaftliche Grundlage des neuen DMP bildet die Leitlinienrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die therapeutischen Maßnahmen, die der G-BA in die DMP-Anforderungen aufgenommen hat, sind in Abhängigkeit von Alter und Begleiterkrankungen der Patientin oder des Patienten auszuwählen. Die Empfehlungen für die medikamentöse Therapie sind spezifiziert für Männer und/ oder postmenopausale Frauen. Die Empfehlungen für die nichtmedikamentöse Therapie betreffen beispielsweise lebensstilbezogene Schulungen, die Ermittlung des Sturzrisikos ab einem Lebensalter von 70 Jahren und das Angebot von Funktionstraining oder Rehabilitationssport. Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP Osteoporose am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Die Teilnahme ist möglich, sobald die Gesetzlichen Krankenkassen mit ÄrztInnen und/oder Krankenhäusern Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP abgeschlossen haben.
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