Dokumentation von Gewalteinwirkung: Fehlende Honorierung verschlechtert Situation Betroffener28. November 2018 Foto: © juefraphoto – fotolia.com Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hat sich am 22. November in einem “Offenen Brief” an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Ulrike Giffey, Bundesjustizministerin Katharina Barley, die Abgeordneten des Bundestages und die Frauen-Organisationen der Bundestagsparteien gewandt. Eine „gerichtsfeste“ Dokumentation erfordere einen hohen Zeitaufwand, führt der BVF aus. Eine solche Dokumentation werde im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren honoriert. Doch häufig könne sich ein Mädchen bzw. eine Frau nicht sofort entschließen, gegen den Verursacher der Verletzungen Anzeige zu erstatten. Trotzdem sollte auch in diesen Fällen im Interesse der Opfer nach einer Gewaltanwendung eine ärztliche, gerichtsfeste Dokumentation aller Befunde vorgenommen werden. Dadurch verfüge die Betroffene über die notwendigen Dokumente, wenn sie sich später doch noch zu einer Anzeige entschließe; es könne so auch eine Wiederholungs-Täterschaft nachgewiesen werden. Eine solche Befundung mit Dokumentation könne eine Stunde oder länger dauern, unterstreicht der BVF. Eine Honorierung über die GKV sei in den ärztlichen Gebührenordnungen nicht vorgesehen, so dass die Ärzt*innen diese Arbeit entweder unhonoriert durchführen oder der Patientin eine Privatrechnung stellen müssten. In der Praxis bedeute eine fehlende Honorierung einen direkten Einkommensverlust, weil in dieser Zeit keine honorierten Tätigkeiten durchgeführt werden können. Außerdem werde Praxispersonal gebunden, denn bei der Befundung bei einer akut traumatisierten Frau sollte unbedingt eine zweite Person anwesend sein. Auch in der Notambulanz einer Klinik sei es wegen des Zeit- und Personalmangels in aller Regel nicht möglich, eine ausführliche gerichtsfeste Befundung und Dokumentation durchzuführen. Auch in der Klinik könne diese Leistung nicht zu Lasten der gesetzlichen Versicherung durchgeführt werden. Es sei unbekannt, wie viele Frauen pro Jahr eine solche gerichtsfeste Dokumentation benötigen würden, aber wegen der fehlenden Honorierung nicht erhalten. Die aktuelle Bundeskriminalstatistik zur Partnerschaftsgewalt (2017) spreche von etwas über 100.000 Frauen pro Jahr, bei denen ein polizeiliches Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde. Für wie viele Frauen darüber hinaus eine gerichtsfeste Dokumentation hilfreich gewesen wäre, aber nicht erbracht wurde, sei nicht bekannt. Der BVF bittet die Adressat*innen des Offenen Briefes, eine Lösung im Interesse der von Gewalt im sozialen Nahbereich betroffenen Personen zu finden. Zum Offenen Brief
Mehr erfahren zu: "Prävention von Brustkrebsrezidiven: Ruhende Tumorzellen gezielt bekämpfen" Prävention von Brustkrebsrezidiven: Ruhende Tumorzellen gezielt bekämpfen Brustkrebsrezidive könnten sich laut einer randomisierten Phase-II-Studie (NCT03032406) möglicherweise mit Hydroxychloroquin plus Everolimus verhindern lassen.
Mehr erfahren zu: "Paracetamol in der Schwangerschaft: Keine Hinweise auf erhöhtes Risiko für Autismus, ADHS oder geistige Behinderungen" Paracetamol in der Schwangerschaft: Keine Hinweise auf erhöhtes Risiko für Autismus, ADHS oder geistige Behinderungen Laut einer aktuellen Metaanalyse gibt es keine Hinweise darauf, dass die Einnahme von Paracetamol während der Schwangerschaft das Risiko von Autismus, ADHS oder geistiger Behinderung bei Kindern erhöht.
Mehr erfahren zu: "Kinderwunschbehandlung in Thüringen: Sozialministerium informiert über finanzielle Unterstützung" Kinderwunschbehandlung in Thüringen: Sozialministerium informiert über finanzielle Unterstützung Wenn der Kinderwunsch groß ist, sich aber nicht erfüllt, kann in manchen Fällen nachgeholfen werden. Wie Thüringer Paare dafür einen Zuschuss bekommen können und warum der Staat das überhaupt macht.