Doppelte Facharztschiene und Primärarztsystem – Urologenverband wendet sich gegen „neue Wundertüten“

Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie. Foto: BvDU

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) spricht sich in einer aktuellen Mitteilung gegen das Konzept eines Primärarztsystems aus, für das sich der Deutsche Ärztetag in Mainz stark gemacht hat. Die Diskussion über eine „doppelte Facharztschiene“, die seit dem Vorschlag der Regierungskommission wieder aufgeflammt ist, entbehrt für den Verband jeglicher Grundlage.

Eine „doppelte Facharztschiene“ gibt es nach Auffassung des BvDU in Deutschland gar nicht. Die in Deutschland existierenden Wege der ärztlichen Versorgung seien komplementär sind würden sich zu einer Einheit ergänzen. „Ein Vorschlag, der vollkommen an der Realität in der Praxis und der gesetzlichen Grundlage in der ambulanten Versorgung vorbeigeht“, so Dr. Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie. „Es ist erschreckend, dass sich die hochrangig besetzte Regierungskommission eine Äußerung Karl Lauterbachs aus dem Jahr 2007 zu eigen macht, ohne die Gültigkeit dieser Meinung selbst empirisch zu überprüfen.“ Damals sei es letztendlich um die Abschaffung der privaten Krankenversicherung als gesundheitspolitisches Instrument gegangen. „Aus dem Zusammenhang gerissene und unausgegorene Behauptungen werden missbraucht, um unreflektiert das System der wohnortnahen flächendeckenden Versorgung wegzuradieren. Die deutsche Ärzteschaft und die deutsche Bevölkerung darf und muss von Wissenschaftlern der Regierungskommission zumindest eine auf Analysen und Evidenz basierte Arbeit erwarten. Die Kommission schürt mit ihrem nicht nachvollziehbaren Vorgehen völlig unnütz weiter Fassungslosigkeit in der Vertragsärzteschaft“, so Belusa weiter.

Elemente unterschiedlicher Systeme nicht übertragbar

Der BvDU erinnert in einer aktuellen Mitteilung daran, dass die vertragsärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so geregelt sei, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist. Zur ausreichenden ambulanten Versorgung durch Vertragsärzte gehöre, dass diese wohnortnah erfolgen muss und es hierfür sogenannte grundversorgende Ärzte im ambulanten medizinischen Bereich gibt. Unter die Grundversorger werden Hausärzte, wie auch bestimmte Facharztgruppen, subsumiert, darunter auch die Urologen. Grundversorgende Ärzte müssen u.a. offene Sprechstunden anbieten.

Der Berufsverband stellt klar, dass aus seiner Sicht nicht einfach Elemente aus einem staatlich organisierten und finanzierten Gesundheitssystem wie etwa in den  nordeuropäischen Ländern herausgenommen und in ein anderes, völlig unterschiedlich aufgestelltes System übertragen werden können. In diesen Ländern sind Fachärzte in Versorgungszentren mit ambulanten Strukturen tätig. Es existiere dort keine wohnortnahe ambulante fachärztliche Versorgung – mit all den daraus resultierenden Nachteilen, betont der BcDU. Patienten hätten keinerlei Wahlmöglichkeiten und müssen zudem sehr weite Fahrwege und Wartezeiten in Kauf nehmen.

Dr. Peter J. Goebell, 1. Vizepräsident des BvDU, betont: „Es bleibt zu hoffen, dass bald bessere Reformansätze vorgelegt werden. Sonst schlägt die bereits begonnene Vernichtung von Existenzen von ambulanten vertragsärztlichen Praxen mit voller Wucht weiter zu.“

Patienten steuern – aber wie?

Der Berufsverband stellt sich in seiner Mitteilung auch gegen den Beschluss für ein Primärarztsystem, für das sich der Deutsche Ärztetag in Mainz ausgesprochen hat. Auch das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lancierte Bonussystem hat in diesem Zusammenhang ist nach Ansicht des Berufsverbands keinen Sinn.

Grundsätzlich begrüßt der BvDU eine Patientensteuerung. „In Bezug auf ein Primärarztsystem ergibt es jedoch gar keinen Sinn, dass ein Patient zuerst zum Hausarzt geht, wenn er zum Beispiel Hodenschmerzen hat, und der ihm dann sagt, oh, das muss sich ein Urologe anschauen, ich schreibe Ihnen mal eine Überweisung. Der Patient müsste ein zweites Mal einen Arzt aufsuchen (auf Kosten des Gesundheitssystems) – und dann erst wieder einen Termin bekommen. Bis dahin landet er im Zweifelsfall in der Notfallrettung und nimmt dort die Kapazitäten in Anspruch“, so Dr. Peter Kollenbach, 2. Vizepräsident des BvDU. „Die hausärztlichen Praxen schaffen es kapazitär aktuell bereits kaum, die Primärversorgung ihrer Patientinnen und Patienten zu leisten, wie sollte dies mit einem vollumfänglichen Primärarztsystem funktionieren? Das geht komplett an der augenblicklichen Versorgungsrealität vorbei.“

Nach Auffassung des BvDU ergäbe es stattdessen Sinn, eine Überbeanspruchung des Systems zu verhindern, indem der Mehrfachbesuch bei mehreren Ärzten gleicher Fachrichtung beschränkt würde und zudem der Zugang zu fachspezifischen Notaufnahmen begrenzt wird. Dafür müsste jedoch erfasst werden, welcher Patient wie oft welchen Arzt auf sucht oder wie oft Patienten parallel mehrere Fachärzte aufsuchen. Begleitet werden müsste dies nach den Vorstellungen des BvDU mit Hinweisen in Patienteninformationssystemen, Aufklärungskampagnen sowie in Prävention und Gesundheitserziehung der Bevölkerung und echter „Public Health“.

Unbegrenztes Leistungsversprechen, begrenzte Ressourcen

Doch allein dadurch würden die Überlastungen des Gesundheitssystems nicht aufgefangen, ist der Berufsvband überzeugt. Einer der Hauptgründe für die Überlastung des System liege in dem unlösbaren Widerspruch zwischen dem unbegrenzten Leistungsversprechen der Politik für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen (jeder, zu jeder Zeit, mit voller Leistung, frei wählbar wo, wie oft, von wem) und den zunehmend begrenzten Ressourcen (Geld für Gesundheitsleistungen, Anzahl von medizinischem Fachpersonal, Arbeitszeit der Ärzte, begrenztes Budget).

„Die Regierung muss endlich dafür sorgen, dass die begonnenen grundsätzlich sinnvollen Reformen des Gesundheitssystems und die Digitalisierung – im Rahmen der jahrzehntelangen, hervorragend funktionierenden komplementären Arbeit von Kliniken und vertragsärztlich tätigen Ärzten und medizinischen Fachangestellten – ohne neue unausgegorene Wundertüten-Vorschläge in Umsetzung kommen“, fordert der BvDU abschließend.

(BvDU/ms)