DSG-Experten fordern einheitliche Finanzierung der Telemedizin

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Jeder zehnte Schlaganfallpatient wird mittlerweile auch teleneurologisch behandelt, wie Experten der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) auf einer Pressekonferenz berichteten. Allerdings ist deren Finanzierung in Deutschland nicht einheitlich geregelt.

Wenn ein Mensch einen Schlaganfall erleidet, entscheidet die Zeit bis zur Diagnose und Behandlung über sein weiteres Schicksal. „Da nicht bei jedem Notruf ein spezialisierter Neurologe als erster Arzt vor Ort ist, kann es lebensrettend sein, wenn diese Experten über Video zugeschaltet werden und den behandelnden Arzt bei der Diagnose und bei seinen Entscheidungen über die nötigen therapeutischen Schritte beraten können“, erklärte Prof. Christoph Gumbinger, Sprecher der Kommission Telemedizinische Schlaganfallversorgung der DSG, auf der virtuellen Pressekonferenz zum Weltschlaganfalltag. Durch die Telemedizin können Neurologen an spezialisierten Zentren (Stroke Units) Kollegen im Rettungsdienst oder an kleineren Kliniken über moderne Telekommunikationsmittel unterstützen (Telekonsil). In Deutschland sind der DSG zufolge mittlerweile 20 telemedizinische Netzwerke mit mehr als 200 neurologischen Kliniken miteinander verbunden.

Spielte die teleneurologische Schlaganfallversorgung zunächst vor allem bei der Akutversorgung von Schlaganfallpatienten eine zentrale Rolle, so zeigen sich inzwischen weitere Vorteile. „Vom Transport ins erstbehandelnde Krankenhaus über die Verlegung zur endgültigen Behandlung in eine spezialisierte Klinik bis hin zur Rehabilitation kann Telemedizin die Chancen für Schlaganfallpatienten auf eine gesunde und behinderungsfreie Zukunft verbessern“, erläuterte der DSG-Experte Gumbinger die Vorteile der teleneurologischen Schlaganfallbehandlung.

Denn auch in der Phase der frühen Krankenhausbehandlung geht der Nutzen der Telemedizin über die Erstberatung hinaus. Die Partnerklinik startet häufig eine Lysetherapie und verlegt den Patienten zur weiteren Therapie in ein Schlaganfallzentrum, meistens in eine überregionale Stroke Unit. Noch während der Krankenwagen mit dem Patienten unterwegs ist, wird in der Stroke Unit bereits die Entfernung des Blutgerinnsels geplant. Bei Ankunft des Patienten sind die CT- oder MRT-Bilder bereits elektronisch an den Teleneurologen übermittelt worden und der Spezialist vor Ort kennt den klinischen Zustand des Patienten schon so genau, dass in der Stroke Unit sofort mit dem Eingriff begonnen werden kann.

In vielen Bundesländern gebe es außerdem Bemühungen, einen Telenotarzt einzuführen, erklärte Gumbinger. Dabei könne bei Bedarf ein Notarzt telemedizinisch zum Rettungsdienst zugeschaltet werden und den Patienten mitbehandeln. “Aktuell werden die Verlegungen zur Thrombektomie noch durch einen Notarzt im Rettungswagen begleitet. Hier kann ein sinnvoller Einsatz der Telemedizin dem teilweise bestehenden Kapazitätsengpass bei Notärzten entgegenwirken – nicht jeder Patient benötigt einen ‘physisch’ vorhandenen Notarzt. Hier sehen wir auch das Potenzial, die Schlaganfallbehandlung zu beschleunigen – aktuell kommt es zu zeitlichem Verzug bei Verlegungen einfach deshalb, weil kein Notarzt unmittelbar zur Verlegung verfügbar ist”, sagte der Experte.

Durch die Corona-Pandemie hat die Telemedizin – und damit auch die teleneurologische Versorgung – einen weiteren Schub bekommen. Die DSG begrüßt das ausdrücklich, fordert jedoch neue Finanzierungskonzepte. „Obwohl die Telemedizin die Versorgung von Schlaganfallpatienten deutlich verbessern kann, ist ihre Finanzierung in Deutschland nicht einheitlich geregelt und einige Netzwerke sind finanziell nicht ausreichend versorgt. Die DSG fordert die Politik auf, hier nachzubessern“, sagte Gumbinger abschließend.