DSO: Transplantationsbeauftragte brauchen in den Kliniken mehr Unterstützung

Die Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern sind das wesentliche Bindeglied zwischen dem Klinikpersonal und der DSO als Koordinierungsstelle. Foto: DSO / Thomas Goos

Das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ von 2019 hat nach Ansicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Fortschritte gebracht. Es hapert aber noch an der Umsetzung, so der Tenor auf der Jahrestagung am 28.10.2021 in Frankfurt am Main.

Viele der gesetzlichen Neuerungen betreffen die Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern, die das wesentliche Bindeglied zwischen Klinikpersonal (auf den Intensivstationen) und der DSO als Koordinierungsstelle darstellen. Sie sind die Hauptzielgruppe des Kongresses und machten nach DSO-Angaben mehr als die Hälfte aller rund 650 angemeldeten Teilnehmer aus.

Ein Schwerpunkt der Themen befasste sich daher damit, wie die Transplantationsbeauftragten bei ihren vielfältigen Aufgaben noch besser unterstützt werden können. „Denn allein durch Gesetzesänderungen gelingt keine Verbesserung, diese müssten auch entsprechend umgesetzt und gelebt werden“, betonte der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. Axel Rahmel.

„Klinikleitungen müssen in die Pflicht genommen werden“

Auch Prof. Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer, wies darauf hin, dass das System der Transplantationsbeauftragten noch nicht mit der Effizienz überall so umsetzt sei, wie man es sich wünsche. Das bestätigte Dr. Kati Jordan, selbst Transplantationsbeauftragte im Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin: „Klinikleitungen müssen in die Pflicht genommen werden und dafür sorgen, dass die im Gesetz verankerte Freistellung nicht nur auf Nachfrage der DSO bejaht, sondern auch wirklich gelebt wird.“ Die Ärztin verdeutlichte, dass die COVID-19-Pandemie einiges an Initiativen ausgebremst habe: „Was uns die Pandemie hinsichtlich der Organspende aufgrund der extremen Belastungen der Kliniken gekostet hat, sind die Zeit und die Ressourcen, die es gebraucht hätte, um die Gedanken und Forderungen der Gesetzesänderungen vollständig und hinreichend umzusetzen.“

Transplantationsmedizin könnte von Netzwerk-Erfahrungen in der Pandemie profitieren

Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands, ging näher auf die Situation der Entnahmekrankenhäuser, speziell der Universitätsklinika, ein: „Die Uniklinika haben in der Pandemie nicht nur schwer erkrankte Patientinnen und Patienten versorgt, sondern auch die regionale Koordination der Versorgung der COVID-Patienten übernommen. Gleichzeitig haben andere Krankenhäuser von der universitären Expertise und dem Austausch profitiert. Dieser Netzwerkgedanke mit einem Uniklinikum im Zentrum und eine klare Aufgabenteilung müssen zukünftig im Mittelpunkt der Krankenhausplanung stehen. Ein derartiger Wissens- und Erfahrungstransfer könnte auch der Organspende bundesweit einen zusätzlichen Schub verleihen. In die Koalitionsverhandlungen muss das Thema Krankenhausfinanzierung Eingang finden und dort sind die Weichen für eine Differenzierung der DRG-Finanzierung nach Versorgungsstufen zu stellen.“

„Ebenso wichtig ist aber auch die gesellschaftliche Verankerung der Organspende“, hob Thomas Biet hervor, Kaufmännischer Vorstand der DSO. Im März 2022 tritt das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ in Kraft. Auch hier werde die Umsetzung mitentscheiden, inwieweit die Bevölkerung die Informationsangebote annimmt und die Entscheidung für oder gegen Organspende im neuen Online-Organspenderegister dokumentiert.

(DSO/ms)