Dualer Studiengang für den Hebammenberuf nimmt langsam Form an

Der Hebammenberuf bald als duales Studium – notwendig oder nicht? Hier scheiden sich die Geister. (Foto: ©Fotolia/dusanpetkovic1)

Wenn es nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums gehen soll, wird der Hebammenberuf im Form eines dualen Studiums bald akademisiert. Hierfür wurde nun ein Referentenentwurf vorgelegt, an dem auch der Deutsche Hebammenverband (DHV) mitgewirkt hat. Während der DHV sich über die Akademisierung freut, sehen die Gynäkologen diesen Schritt weiterhin kritisch.

Mit dem Referentenentwurf folgt Deutschland der EU-Richtlinie, in der angehende Hebammen mindestens zwölf Schuljahre absolviert haben und wissenschaftliche Kenntnisse nachweisen müssen. Bis 2020 müssen diese Leitlinien in nationales Recht umgesetzt worden sein. Laut DHV ist Deutschland das letzte Land in der EU, das Hebammen noch nicht an Hochschulen ausbildet.

Studierende sollen weiterhin eine praktische Ausbildung genießen und dafür vergütet werden. Diese wird von den Krankenkassen finanziert. Die Studiengangsleitungen werden von Hebammenwissenschaftlerinnen übernommen. „Hebammen sind die Expertinnen rund um die Geburt. Durch das Studium wird endlich das hohe Niveau, auf dem Hebammen arbeiten, widergespiegelt“, so Ulrike Geppert-Orthofer, DHV-Präsidentin.

Dagegen sehen der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) den Wandel kritisch. Sie befürchten eine Verschärfung des Hebammenmangels. Die Begründung des DHV, dass durch das duale Studium das Niveau der Ausbildung verbessert werde, kritisieren sie: “Der Lehrberuf der Hebamme hat dabei jederzeit den medizinischen Fortschritt nachvollzogen, weshalb auch die Feststellung ‘Die Gesundheitsversorgung ist in den letzten Jahrzehnten insgesamt, aber auch spezifisch für die Hebammen anspruchsvoller und komplexer geworden.’ als Begründung für die Akademisierung nicht greift”, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Zudem sei in anderen Ländern mit akademischer Hebammenausbildung kein Zusammenhang zwischen Akademisierung und Kaiserschnittrate beobachtet worden: “Die Kaiserschnittraten korrelieren nachweislich mit dem Grad der Zentralisierung, der Schadensersatzregelungen und der Finanzierung der natürlichen Geburt im Vergleich zu Kaiserschnitt. Die Art der Hebammenausbildung hat dabei nachweislich keinerlei Einfluss”, so DGGG und BVF.

Das neue Hebammengesetz soll zum 31.12.2020 greifen. Der Gesetzgeber begründet die zügige Umstellung mit den gestiegenen Anforderungen an den Hebammenberuf – auch um den hohen ärztlichen Interventionsraten und Kaiserschnittraten in den Krankenhäusern entgegen zu wirken.