Digitale-Versorgung-Gesetz: SpiFa fordert Nachbesserungen am Regierungsentwurf19. September 2019 SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. Foto: © Andreas Schoelzel Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt anlässlich der Sitzung des Bundesrates am 20. September Stellung zum Regierungsentwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Der SpiFa erklärt, dass er mit seinen Mitgliedsverbänden die Bundesregierung in ihrem Vorhaben zur Etablierung und Nutzung der Digitalisierung unterstützt und dies als “Chance für das Gesundheitswesen” begreift. Er begrüße daher grundsätzlich, dass digitale Gesundheitsanwendungen im Gesundheitswesen stärker zur Anwendung kommen sollen. Der Regierungsentwurf lasse jedoch offen, so kritisiert der SpiFa, wie die ärztliche Verordnungskompetenz – analog der Verordnung von Arzneimitteln – bei der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen sichergestellt wird. Die derzeitigen Regelungen etablierten die Möglichkeit zur Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen ohne eine ärztliche Mitwirkung durch Dritte und griffen somit in die Therapie von Erkrankungen sowie das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig ein. „Wie bei der Arzneimittelversorgung sollte allein der Arzt digitale Behandlungsverfahren verordnen dürfen. Dies muss gesetzlich verankert werden“, sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. Zwingender Nachweis zur Versorgungsverbesserung Ferner sieht der SpiFa die Notwendigkeit, dass digitale Gesundheitsanwendungen “zwingend einen Nachweis zur Versorgungsverbesserung” erbringen müssen, wie dies bereits in der Arzneimittelversorgung geregelt sei. Mit dem Regierungsentwurf werde das Prinzip der gemeinsamen Selbstverwaltung im neu geschaffenen Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen gemäß § 33a neu SGB V ausgehebelt und stattdessen auf eine staatliche Behörde übertragen. Somit entscheide die staatliche Behörde unabhängig von der Expertise der im G-BA organisierten Bänke aus Vertretern der Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Patientenvertreter über die Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis beim BfArM. Die Vorgaben aus dem AMNOG seien hierfür Vorbild. Lindemann bewertet diese Aufgabenverlagerung auf eine staatliche Behörde außerordentlich kritisch, „da dies den “Dammbruch” für eine staatsgeleitete Gesundheitsversorgung, zumindest für den Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen, darstellt“. Der zwangsweisen Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) steht der SpiFa grundsätzlich kritisch gegenüber. „Die vorgesehenen Honorarkürzungen werden den gegenteiligen Effekt fördern, den der Gesetzesentwurf eigentlich intendiert“, kritisierte Lindemann. Insbesondere für die niedergelassenen Ärzte sei weiterhin die Problematik von Schäden infolge von Sicherheitslücken bei einer Anbindung an die TI nicht ausreichend geklärt. Sie könnten nur darauf vertrauen, dass eine korrekte Anbindung vorgenommen werde, sodass weder die Daten der Patientinnen und Patienten in Deutschland noch die Daten der jeweiligen Gesundheitseinrichtung und der darin tätigen Menschen gefährdet würden. Quelle: SpiFa
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