DZPG fordert Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien23. Juli 2026 Foto: © Luiza – stock.adobe.com Das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) fordert eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für algorithmusbasierte soziale Medien sowie eine Stärkung von Medienkompetenz inklusive Hilfestellungen für Eltern. In einem aktuellen Policy Brief begründet das DZPG diese Forderung mit dem aktuellen Forschungsstand zu den Auswirkungen sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Noch unveröffentlichte Daten des DZPG zeigen zudem, dass ein problematisches Social-Media-Nutzungsverhalten der Eltern ein Risikofaktor ist, wenn es um Schutzmaßnahmen geht. Zentrale Botschaft des Papers: Die wissenschaftliche Evidenz ist belastbar genug, um politisch zu handeln. Wachsende Evidenz für psychische Risiken Mit der Forderung stelle das DZPG den möglichen Nutzen digitaler Kommunikation für Bildung, soziale Teilhabe und Information nicht infrage, heißt es in einer Mitteilung des Forschungsverbundes. Die Forderungen richteten sich somit nicht gegen digitale Medien per se, sondern gegen problematische Plattformmechanismen, die sich gesundheitsgefährdend auswirken können. Zahlreiche, in unterschiedlichen Studienkontexten replizierte Untersuchungen zeigten konsistente Zusammenhänge zwischen intensiver oder problematischer Social-Media-Nutzung und psychischen Belastungen – darunter Depression, Angst, Schlafstörungen, Ess-Störungssymptome und in Teilen auch Suizidalität. Besonders betroffen seien junge Menschen und Personen mit bereits bestehenden psychischen Erkrankungen, so das DZPG.Neue, noch unveröffentlichte Studienergebnisse des DZPG unterstrichen zudem die Bedeutung der Eltern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Zwar befürwortet die große Mehrheit der Eltern altersbezogene Schutzmaßnahmen für soziale Medien, gleichzeitig zeigen die Daten, dass problematisches Nutzungsverhalten und psychische Belastungen von Eltern mit einer geringeren Unterstützung solcher Maßnahmen zusammenhängen. Daraus folgt aus Sicht des DZPG, dass Prävention nicht allein auf individuelles Verhalten und familiäre Verantwortung setzen kann. Neben der Regulierung problematischer Plattformmechanismen müssen daher auch Eltern und Familien stärker unterstützt und in Präventionsstrategien einbezogen werden. Prävention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen DZPG-Sprecherin Prof. Silvia Schneider kommentiert die Befunde: „Auch wenn zentrale kausale Mechanismen und Langzeiteffekte noch nicht abschließend erforscht sind, sind die wissenschaftlichen Ergebnisse nach unserer Einschätzung bereits jetzt tragfähig genug, um präventiv zu handeln. Auf eindeutige Kausalitätsnachweise zu warten, hieße, Kinder und Jugendliche unnötig lange einem bekannten Risiko auszusetzen.“DZPG-Sprecher Prof. Peter Falkai ergänzt: „Die Kombination aus belegten Risiken, wachsender Evidenz und den strukturellen Mechanismen der Plattformen selbst – algorithmische Empfehlungssysteme, variable Belohnungsreize, endlose Feeds – begründet aus Sicht des DZPG eine regulatorische Vorsorgepflicht.“ Die Forderungen des DZPG Verbindliche Altersgrenze von 13 JahrenBundesregierung und EU sollten ein rechtlich durchsetzbares Mindestalter von 13 Jahren für algorithmusbasierte soziale Medien einführen, einschließlich verlässlicher digitaler Altersverifikation.Nachweispflicht für PlattformanbieterPlattformanbieter sollen künftig nachweisen müssen, dass ihre Dienste für Minderjährige keine erheblichen Risiken für die psychische Gesundheit bergen. Gesundheitsgefährdende Funktionen, allen voran suchtfördernde Algorithmen, müssen aus Profilen Minderjähriger entfernt werden.Stärkung von Medienkompetenz und ElternaufklärungDas DZPG fordert die Politik zudem auf, in Bund und Ländern Programme zur Medienkompetenz auszubauen, und in EU und Bund gezielt Aufklärungskampagnen zu finanzieren. Dabei sollten nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern insbesondere auch die Eltern direkt adressiert werden.Maßnahmen wissenschaftlich begleitenDas DZPG macht zudem deutlich: Jede Maßnahme sollte von unabhängiger, kontinuierlicher Forschung begleitet werden. Das Zentrum fordert deshalb eine verbindliche Finanzierung wissenschaftlicher Begleitforschung durch Bund und EU – insbesondere für randomisierte Interventionsstudien, longitudinale Analysen und objektive Messverfahren digitaler Nutzung. Erwogen werden sollte zudem eine Beteiligung der Plattformanbieter an dieser Forschungsfinanzierung, vergleichbar mit bestehenden Regelungen im Glücksspielbereich.
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