E-Scooter-Novelle: Nachbesserungen für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit

Die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sollen erneut vom Verkehrsausschuss des Bundesrates behandelt werden. Einem Bündnis aus acht Verbänden kritisiert einige Änderungen und fordert Nachbesserungen am Entwurf.Symbolbild.©fottoo-stock.adobe.com

Acht zivilgesellschaftliche Organisationen fordern mit einem offenen Brief den aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie zur Straßenverkehrsordnung und zum Bußgeldkatalog abzulehnen.

Anfang Dezember finden die jeweiligen Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat statt. Deshalb appellieren die Verbände an die Länder, die geplanten Regelungen grundlegend zu überarbeiten. So soll mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum geschaffen werden.

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Nutzung von E-Scootern und wird derzeit überarbeitet. Nach Einschätzung der Verbände gehen die geplanten Änderungen jedoch nicht weit genug.

„Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken“, heißt es im offenen Brief.

Sicherheit von Fußgängern in Gefahr

Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder sind durch herumliegende E-Scooter gefährdet. Diese stellen weiterhin gefährliche Stolperfallen dar. Die Verbände fordern daher, dass Sicherheit und Barrierefreiheit oberste Priorität in der Novelle haben müssen.

Kritisch sehen die Organisationen, dass Städte bei Leih-E-Scootern weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Zudem soll das Fahren von E-Scootern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden. Jedoch nur, wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind. Nach Ansicht der Unterzeichnenden wird dies zu noch mehr Konflikten im ohnehin knappen Fußverkehrsraum führen.

Gefährliche Lockerungen und zu milde Sanktionen

Besonders alarmierend ist die geplante Ausnahme von der bestehenden Überholabstandsregel: Künftig sollen E-Scooter beim Überholen von Zufußgehenden nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen.

Auch die Erhöhung des Bußgeldes für das Fahren auf Gehwegen auf lediglich 25 Euro sei nicht ansatzweise abschreckend und damit wirkungslos.

Kernforderungen der Verbände

Die unterzeichnenden Organisationen fordern:

•             Sicherheit des Fußverkehrs hat Vorrang.

•             Verbindliche Abstellflächen für Leih-E-Scooter einführen.

•             Keine Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr.

•             Keine Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter.

•             Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands.

•             Deutlich höhere Bußgelder für Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden.

Hier finden Sie den offenen Brief der Verbände.

Die unterzeichnenden Organisationen sind: Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Changing Cities, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, Der Paritätische Gesamtverband, FUSS, Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand, Sozialverband VdK Deutschland, Verkehrsclub Deutschland.