E-Zigaretten: Auch Kinderärzte und Umweltmediziner warnen2. Mai 2018 Foto: © 6okean – Fotolia.com Neben der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin warnen jetzt auch Kinder- und Jugendärzte sowie Umweltmediziner offiziell vor E-Zigaretten und den neuen Tabakvaporizern. In Deutschland hätten gesetzliche Rauchverbote und viele Präventionsbemühungen der vergangenen zwei Jahrzehnte erfreulicherweise zu einem Rückgang der Zahl jugendlicher Tabakraucher geführt, heißt es in einer gerade veröffentlichten Stellungnahme. Aktuell aber würden nach E-Zigaretten nun auch Tabakvaporizer auf den Markt drängen, bei denen Tabak erhitzt und nicht verbrannt wird. Kinder- und Jugendärzte sowie Umweltmediziner stufen E-Zigaretten und neuere Tabakverdampfer jedoch aufgrund der Gefahr eines „harmlosen“ Einstiegs in den Konsum konventioneller Tabakprodukte als gefährlich ein. Darüber hinaus fehlen laut den Medizinern belastbare (Langzeit-)Studien zu Krebsrisiken und zu einer möglichen Entwicklung beziehungsweise Verschlimmerung von Asthma und anderer Lungenerkrankungen. Im Gegensatz zu E-Zigaretten verdampfen Tabakvaporizer keine nikotinhaltige Flüssigkeit, sondern erhitzen echten Tabak in Form von Tabaksticks, ohne ihn jedoch zu verbrennen. Hersteller-finanzierten Studien zufolge sollen im Dampf daher deutlich weniger schädliche Stoffe als im Zigarettenrauch, erklärt die Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin. Auch der typische, für einige Menschen subjektiv unangenehme Zigarettenrauchgeruch soll deutlich reduziert sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung habe sich, so die Kinder- und Jugendärzte, aber in kürzlich erfolgten Stellungnahmen kritisch zu diesen Produkten geäußert: Zwar sei der Schadstoffausstoß zwar niedriger (angegeben wird bis zu ca. 90%) als bei herkömmlichen Zigaretten, doch konnte im Körper von Probanden weiterhin ein erhöhter Anteil von Kohlenmonoxid sowie von das Erbgut verändernden und krebserzeugenden Biomarkern wie Acrolein, 1,3-Butandien, Nitrosamine und Benzol nachgewiesen werden. Teilweise seien diese in höherer Konzentration aufgetreten, als es dem im Vergleich zu konventionellen Zigaretten niedrigeren Gehalt im Dampf entsprach. Das Suchtpotenzial bleibe das gleiche und das Risiko, dass Tabakvaporizer der „Einstieg“ in den konventionellen Tabakkonsum, insbesondere bei Jugendlichen, sein können, gebe Anlass zur Sorge. Mit Aromen wie „Cherry Crush“ oder „Vanilla Dreams”, so die Kinder- und Jugendärzte, sprächen die sogenannten E-Shishas beziehungsweise die zugehörigen Liquids eine jugendliche Zielgruppe an. In einigen dieser aromatisierten Produkte sei unter anderem Diacetyl teils in erhöhter Konzentration nachgewiesen worden. Diese Substanz, die im Lebensmittelbereich zur Erzeugung einer buttrig-süßen Geschmacksnote verwendet wird, kann laut Untersuchungen bei Aufnahme über die Atemwege dort schwere, teils irreversible Schädigungen verursachen und steht – ähnlich wie das ebenfalls in Liquids entdeckte Acrolein – im Verdacht, krebserregend zu sein. Ebenso ungeklärt ist die Rolle der eingesetzten Verneblersubstanzen, für die Daten zur Risikobewertung und über deren Wirkung auf die wachsende Lungenstruktur von Kindern und Jugendlichen weitestgehend fehlen. Jugendliche, die mit E-Zigaretten einsteigen, werden später häufig „konventionelle“ Tabakraucher (7). Die E-Zigarette erwies sich zudem als kontraproduktiv zur Rauchentwöhnung. E-Zigaretten-Benutzer waren im Rahmen eines strukturierten verhaltenstherapeutischen Gruppenprogramms nach Studienende signifikant seltener abstinent als Teilnehmer, die Nikotinpräparate bzw. keine weiteren Hilfsmaßnahmen genutzt haben (8). E-Zigaretten und neuere Tabakverdampfer sind also keineswegs frei von gesundheitlichen Risiken, sondern stellen eine ernst zu nehmende Gefahr gerade für Kinder und Jugendliche dar und können ein vermeintlich „harmloser“ Einstieg in Konsum konventioneller Tabakprodukte sein. Belastbare (Langzeit-)Studien zu Krebsrisiken und zu einer möglichen Entwicklung beziehungsweise Verschlimmerung eines Asthma bronchiale und anderer Lungenerkrankungen fehlen bislang völlig. Neben der entsprechenden Aufklärung der Zielgruppen müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden durch Kontrollen sicherstellen, dass die vom Gesetzgeber geforderte jugendschützende Altersgrenze von 18 Jahren für die Abgabe von Tabakprodukten beziehungsweise deren Gebrauch in der Öffentlichkeit auch eingehalten wird.
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