EbM-Netzwerk: Geplantes „Gesundes-Herz-Gesetz“ verstößt gegen Grundprinzipien der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung

Das EbM-Netzwerk übt scharfe Kritik an dem Referentenentwurf des “Gesundes-Herz-Gesetzes”. (Foto: ©cirquedesprit/stock.adobe.com)

Als einen „Affront gegenüber den Kerngedanken der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung“ bezeichnet das EbM-Netzwerk in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf für das geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“.

Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Referentenentwurf für das „Gesunde-Herz-Gesetz“ (GHG) soll die Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen verbessern. Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (EbM-Netzwerk) kritisiert diesen Entwurf in einer jüngst vorgelegten Stellungnahme scharf.

Das EbM-Netzwerk sieht in den geplanten Neuregelungen eine Abkehr von den Grundsätzen der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung. Besonders kritisch bewertet das Netzwerkdie Ausweitung der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne vorherige systematische Bewertung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, wie es nach §§ 2 und 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V geboten sei.

Geplant sind unter anderem die Einführung von Screeninginstrumenten und die präventive Verordnung von Statinen auf gesetzlich festgelegte Risikoschwellen. „Diese vorgesehenen Regelungen basieren auf einer Konsultation von Expertinnen und Experten und nicht auf einer öffentlich zugänglichen Bewertung von Nutzen, Risiken und gesundheitsökonomischen Effekten“, moniert das EbM-Netzwerk. Mögliche Interessenkonflikte seien nicht dokumentiert, was Fehl- und Überversorgung sowie monetäre Fehlanreize begünstige.

„Diese Regelungen behindern informierte Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger und schwächen deren Gesundheitskompetenz“, hebt das Netzwerk hervor. Auch verstärkt der Gesetzentwurf aus Sicht der Vereinigung den Trend, präventive Maßnahmen auf individuelle Verhaltensprävention zu konzentrieren, ohne strukturelle und sozioökonomische Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Zusammengefasst sieht das EbM-Netzwerk im GHG-Entwurf eine „politisch begründete Ausweitung des Leistungsspektrums der GKV, die die evidenzbasierte Gesundheitsversorgung untergräbt und Mittel der Solidargemeinschaft für Partikularinteressen verwendet“, heißt es in der Stellungnahme.