EBM-Reform: Nur ein Tropfen auf den heißen Stein29. Januar 2020 Der Spitzenverband ZNS fordert eine gezielte Förderung der zeitgebundenen Gesprächsleistungen. (Foto: ©goodluz – stock.adobe.com) Der Versorgungsbedarf bei psychischen Erkrankungen hat dramatisch zugenommen – mit erheblichen gesundheitsökonomischen Folgen. Dennoch bleibe die krankheitsspezifische Zuwendungsmedizin trotz moderater prozentualer Honorarerhöhungen unterfinanziert, kritisiert der Spitzenverband ZNS (SpiZ). Der Gesetzgeber haben der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen im TSVG auferlegt, die Sprechende Medizin zu fördern, erklären die im SpiZ zusammengeschlossenen Verbände. Allerdings bewirke die aktuelle EBM-Änderung “eine Umverteilung in nahezu allen Fachgruppen mit nur minimaler Aufwertung spezifischer Gesprächsleistungen bei gleichzeitiger zum Teil massiver Abwertung der Grundpauschalen in den Fächern der sprechenden Medizin“, verdeutlicht der Präsident des SpiZ, Uwe Meier. Steuerungseffekte, die zu einer spürbaren Verbesserung der Versorgung der Patienten führen, seien vor diesem Hintergrund kaum zu erwarten. Dem Willen des Gesetzgebers sei hier allenfalls formal entsprochen worden. „Die Chance einer punktgenauen Förderung spezifischer diagnostischer und therapeutischer Leistungen, von der die Patienten unmittelbar profitieren, ist nicht genutzt worden“, bekräftigt Sabine Köhler, Vorsitzende des BVDN. Dies sei umso fataler, als es gerade die im SpiZ zusammengeschlossenen Facharztgruppen seien, die durch spezifische Intervention in Form von Gesprächen und Zuwendung den Hauptteil der Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen tragen. „Mit der EBM-Reform sollten die technischen Leistungen neu bewertet und die Leistungen der Sprechenden Medizin endlich höher bewertet werden“, beklagt Ingrid Möslein-Teising, Vorsitzende der BÄP in der DGPT. „So wird die lediglich moderate Besserstellung mancher Gesprächsleistungen dadurch konterkariert, dass diese nicht zu 100 Prozent ausbezahlt werden bzw. die sogenannten Grundpauschalen erheblich abgesenkt werden. Dadurch werden Praxen mit hohem Patientenaufkommen (Versorgerpraxen) das Nachsehen haben, obwohl gerade diese unverhältnismäßig stark unter Bürokratie und Regressdrohungen leiden”, erläutert Christa Roth-Sackenheim, Vorsitzende des BVDP. „Ohne eine gezielte Förderung der zeitgebundenen Gesprächsleistungen zur Diagnostik, Behandlung und Therapieprüfung wird sich nichts an der angespannten Versorgungssituation neurologisch, psychiatrisch und psychosomatisch erkrankter Kinder und Erwachsener ändern“, konstatiert Irmgard Pfaffinger, Vorsitzende des BPM. Mit Blick auf die Bedarfe der Menschen mit neurologischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen müssten Anreize bereits intensiv zu Beginn der Erkrankungen gesetzt werden – im Sinne einer gezielten Förderung spezifischer Gesprächsleistungen. Nur so ließen sich Chronifizierungen, längere und aufwändigere Behandlungen und Folgekosten reduzieren, sind die Vertreter des SpiZ überzeugt. “Eine EBM-Reform unter dem Aspekt der Kostenneutralität ist kein geeignetes Mittel, das Versorgungsproblem von Patienten mit psychischen Erkrankungen zu lösen.”
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