Ein virtuelles Studium macht noch keinen echten Arzt2. Oktober 2018 Die in Deutschland geltende Approbationsordnung sieht bis zu zwei Drittel der Studieneinheiten in Form von praktischem Unterricht vor. (Foto: © vectorfusionart – Fotolia.com Bundesärztekammer und Deutsche Hochschulmedizin haben große Vorbehalte gegenüber einem neuen Geschäftsmodell zur Medizinerausbildung. Mit Skepsis betrachten Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Hochschulmedizin e. V. die Ankündigung eines in Malta angemeldeten, aber von Deutschland aus operierendem deutschen Unternehmens (Digital Education Holdings (DEH)) sowie eines Krankenhauskonzerns zur Etablierung eines privatwirtschaftlich organisierten Studiengangs in Humanmedizin. Obwohl bereits für die Zulassung zu diesem Studiengang in Deutschland geworben wird, seien viele Fragen zu Qualität und Ausgestaltung dieses in Malta akkreditieren Studiengangs noch unklar, erklärten BÄK und der Dachverband . Das Studienmodell soll ausschließlich internetbasierte Lerneinheiten mit praktischen Ausbildungsanteilen kombinieren. Hierzu liegt bisher nur eine maltesische Akkreditierung für die ersten drei Jahre vor, die zum Abschluss mit dem Bachelor führen sollen. Eine Zulassung als Ärztin oder Arzt sei damit nicht möglich, erklärte die BÄK. Die Akkreditierung für einen weiterführenden zweijährigen Masterstudiengang, dessen Absolvierung für eine Approbation nach der Berufsanerkennungsrichtline notwendig ist, steht noch aus. Kein universitäres Studium Zudem handele es sich bei der virtuellen Tochter der DEH zwar um eine höhere Bildungseinrichtung, sie besitze allerdings keine Zulassung als Universität. Daher sei eine Anerkennung der Abschlüsse in Deutschland gemäß Berufsanerkennungsrichtlinie, die für den Arztberuf ein Studium an einer Universität oder unter Aufsicht einer Universität vorschreibt, gegenwärtig nicht möglich, stellte die BÄK klar. Unklar erscheine derzeit auch, ob im Anschluss des Studiums noch ein sogenanntes “Foundation-Year” abgeschlossen werden müsse. Dies ist zum Beispiel für die lokalen Studiengänge der Humanmedizin auf Malta erforderlich, um eine volle Approbation zu erhalten. Obwohl nicht gewährleistet sei, dass eine spätere Zulassung zum Arztberuf möglich ist, entstünden Studiengebühren von mindestens 19.000 Euro pro Jahr, warnte die BÄK. Keine Vorbereitung auf die Praxis Studiengänge nach der in Deutschland geltenden Approbationsordnung führen bis zu zwei Drittel der Studieneinheiten in Form von Praktika und Famulaturen, im Skills-Lab oder patientennahem Unterricht durch. Bei dem digitalen Studiengang sollen zwei Drittel der Unterrichtsstunden am Computer und nur ein Drittel in praktischen Unterrichtseinheiten an Kliniken absolviert werden. Bislang bleibt offen, wie neben der ausreichenden Vermittlung des erforderlichen akademischen Wissens auch die Kompetenzen in der ärztlichen Kommunikation, der interprofessionellen Zusammenarbeit im Team, der wissenschaftlichen Praxis sowie auch der ambulanten Versorgung sichergestellt werden sollen. Nach Auffassung der Bundesärztekammer und der Deutschen Hochschulmedizin muss darüber hinaus die Qualifikation der Lehrenden und Prüfenden hinterfragt werden. Eine sorgfältige Prüfung ist angezeigt Bundesärztekammer und Deutsche Hochschulmedizin empfehlen studierwilligen jungen Menschen deshalb dringend, dieses Studienangebot sorgfältig auf seine Tragfähigkeit und vor allem auf die Ermöglichung des angestrebten Studienziels “Ärztin”/”Arzt” zu prüfen.
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