Einstweilige Verfügung stoppt Leitlinie “Neuroborreliose”15. Januar 2018 Unter den klinischen Symptomen der Lyme-Borreliose gilt die Wanderröte als krankheitsbeweisend. (Foto: © Ingo Bartussek – Fotolia.com) Mit einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Berlin haben die Patientenorganisation Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) und die Deutsche Borreliose-Gesellschaft (DBG) die Verabschiedung der S3-Leitlinie “Neuroborreliose” unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) gestoppt. Das Gericht rügt den Umstand, dass ein Sondervotum der Deutschen Borreliose‐Gesellschaft und des Borreliose und FSME‐Bunds Deutschland e.V. nicht – wie es das Leitlinien‐Regelwerk der AWMF vorsehe – in der Leitlinie selbst, sondern lediglich im Leitlinienreport veröffentlicht werden soll. Ein Hauptproblem bei der Diagnose und Therapie die Borreliose seien die unsicheren Labortests, kritisieren die Kläger. Sie berufen sich damit auf eine Studie aus 2016, die gezeigt habe, dass die Testsicherheit nur 62 Prozent betrage. Die Konsequenzen für Patienten seien Fehldiagnosen, Falschbehandlungen, Behandlungsverweigerungen, Langzeiterkrankungen und drohende Berufsunfähigkeit. Die mehr als 20 Jahre alten Therapieempfehlungen dürften nicht in einer Leitlinie empfohlen werden, kritisiert die BFBG. Falsch behandelte Patienten liefen Gefahr, die Borreliose nie wieder los zu werden. Die Zahl der Patienten mit Folgeschäden werde daher deutlich ansteigen, warnt die Patientenorganisation. Darüber hinaus hätten Leitlinien vor deutschen Gerichten und in Gutachten einen hohen Stellenwert. Eine im Berufsleben erworbene Borreliose gilt als Berufskrankheit; und die meisten Unfallversicherungen versichern auch das private Risiko Borreliose. Beziehe sich ein Gutachten jedoch auf die Leitlinie, hätten die Versicherten keine Chance auf Anerkennung, monieren BFBG und DBG. Die DGN hatte 2016 auf ihrem Jahreskongress in Mannheim die Daten mehrerer systematischer Reviews vorgestellt. Diese zeigten, dass Patienten mit liquordiagnostisch gesicherter Neuroborreliose überwiegend gutartige Krankheitsverläufe aufweisen. Des Weiteren bestätigten sie, dass die bisher empfohlene Antibiotikatherapiedauer von zwei bis drei Wochen ausreichend ist, erklärte die DGN. „Eine längere oder intensivere Antibiotikatherapie bringt keinen Zusatznutzen, sondern setzt die Patienten aufgrund der Nebenwirkungen einem unnötigen Risiko aus“, sagte der Neuroborreliose‐Spezialist Prof. Sebastian Rauer vom Universitätsklinikum Freiburg in Mannheim. Die DGN nehme die Einstweilige Verfügung zur Kenntnis, bemühe sich um Akteneinsicht und werde unter Einhaltung der maßgeblichen Fristen den Vorgang mit der notwendigen Sorgfalt bearbeiten, heißt es in einer Stellungnahme der Fachgesellschaft.
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