EndoCert statt Doppelprüfung bei Knie- und Hüftendoprothesen

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Die DGOU hat die Initiative der Finanzkommission Gesundheit, die Krankenhauskosten im Rahmen der GKV-Reform zu senken und Einsparpotenziale zu identifizieren, begrüßt. Sie kritisiert jedoch die vorgeschlagene verpflichtende Zweitmeinung bei Knie- oder Hüftendoprothesen. Es existiere ein bereits funktionierendes Qualitätssicherungssystem beim Gelenkersaz.

Eine verpflichtende Zweitmeinung bei Knie- und Hüftgelenkersatz einzuholen basiert der Deuschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zufolge auf dem Vorwurf medizinisch nicht zwingend erforderlicher und somit überflüssiger Operationen, dieser greife jedoch zu kurz. Denn entscheidend sei die korrekte Indikationsstellung. Unzutreffende Indikationen würden auch von den Fachgesellschaften klar abgelehnt.

Die Fachgesellschaft verweist in diesem Zusammenhang auf die eit mehr als 13 Jahren bestehende EndoCert-Initiative, mit der bereits ein etabliertes Qualitätssicherungssystem existiere: Zertifizierte Endoprothetik-Zentren verpflichten sich dabei zu einer leitliniengerechten Indikationsstellung und werden regelmäßig überprüft. Eine verpflichtende Zweitmeinung veursacht der DGOU zufolge vor allem zusätzliche Bürokratie und Kosten, ohne die Versorgungsqualität zu verbessern. Zielführender ist ihrer Ansichtnach eine verpflichtende Zertifizierung für Kliniken, die Knie- und Hüftendoprothesen implantieren.

Pauschale Zweitmeinung: „Zusätzliche burokratische Hürde“

„Der Generalverdacht, in Deutschland würden zu viele Hüft- und Kniegelenke operiert, hilft weder Patientinnen und Patienten noch der Versorgungsqualität. Wir haben mit EndoCert längst ein funktionierendes System, das genau das leistet, was jetzt politisch gefordert wird: transparente, überprüfbare und leitlinienbasierte Indikationsstellungen”, erläutert Prof. Bernd Kladny, DGOU-Generalsekretär und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC). Aus Sicht der DGOU ist laut Kladny widersprüchlich, Einsparziele zu formulieren und gleichzeitig Maßnahmen vorzuschlagen, die neue Ressourcen binden.

„Statt zusätzliche bürokratische Hürden wie eine pauschale Zweitmeinung einzuführen, sollte die Politik bestehende Qualitätsinstrumente stärken und gezielt ausbauen“, fordert Kladny, der Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie an der m&i-Fachklinik Herzogenaurach ist. Bislang seien weniger als die Hälfte der Endoprothesen-Kliniken nach EndoCert zertifiziert. Denn die Teilnahme sei freiwillig und verursache Aufwand und Kosten. „Wir empfehlen die verpflichtende Zertifizierung für Kliniken, die Knie- und Hüftendoprothesen einsetzen. Das ist wirkungsvoller als eine Zweitmeinung und sichert die Qualität“, so Kladny.

EnodCert-zertifizierte Zentren garantieren leitliniengerchte Entscheidung für oder gegen Gelenkersatz

„Für viele Betroffene ist der Gelenkersatz kein Komforteingriff, sondern der Weg zurück in ein schmerzfreies und selbstbestimmtes Leben. Wenn medizinisch sinnvolle Operationen verzögert werden, kann das zu unnötigem Leid und Folgeschäden führen“, konstatiert Dr. Holger Haas, Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC. Entscheidend sei daher auch nicht die Anzahl der Eingriffe, sondern ob die richtige Indikation gestellt werde. Dies geschieht laut Haas bereits heute in zertifizierten Zentren nach klaren, evidenzbasierten Kriterien. „Kliniken, die als Endoprothetikzentren zertifiziert sind, verpflichten sich, die Entscheidung für oder gegen einen Gelenkersatz strikt leitliniengerecht zu treffen und regelmäßig überprüfen zu lassen“, so Haas, Chefarzt des Zentrums Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin am Gemeinschaftskrankenhaus Bonn.

Qualitätssicherung ist fester Bestandteil der Endoprothetik

Laut Prof. Georgi Wassilew, Generalsekretär der DGOU-Sektion AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, ist die Qualitätssicherung bereits seit Jahren fester Bestandteil in der Endoprothetik. „Die EndoCert-Initiative, die von der DGOOC gemeinsam mit Partnern wie der AE entwickelt wurde, basiert auf einem wissenschaftlich fundierten Anforderungskatalog. Er definiert verbindliche Standards für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Kliniken, die künstliche Hüft- und Kniegelenke implantieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird jährlich im Rahmen eines Vor-Ort-Audits überprüft“, erläutert der Direktor der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rehabilitative Medizin am Universitätsklinikum Greifswald.

Hintergrund: DGOOC, AE und Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) haben mit EndoCert das weltweit erste Zertifizierungssystem in der Endprothetik entwickelt. Medizinische Einrichtungen können sich als EndoProthetikZentrum (EPZ) und als EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen, wenn die Erfüllung der aufgestellten Anforderungen in einem Audit nachgewiesen wird.

(BIERMANN,hr)