Erfolgreiche Zertifizierung des 100. deutschen Krankenhauses zum Cardiac Arrest Center

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Seit 2019 können sich Kliniken durch den Deutschen Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC) zum Cardiac Arrest Center (CAC) zertifizieren lassen. Mittlerweile tragen 100 Krankenhäuser in Deutschland das Gütesiegel.

Darauf machte der GRC am Donnerstag in einer Pressemitteilung aufmerksam. Aktuell seien CAC in 14 der 16 deutschen Bundesländer vertreten, daneben wären auch im deutschsprachigen Ausland bereits erste Kliniken zertifiziert worden. „Damit nähern wir uns – weltweit einzigartig – einem bundesweiten, flächendeckenden Ausbau mit dem Ziel der Verbesserung der Behandlungsqualität und der Überlebensraten von präklinisch reanimierten Patientinnen und Patienten“, heißt es in der Mitteilung des GRC.

Der plötzliche Herz-Kreislaufstillstand ist die dritthäufigste Todesursache in den Industrieländern. Allein in Deutschland sind jährlich über 70.000 Menschen betroffen. Neben einer erfolgreich durchgeführten Reanimation ist für die Überlebenschancen der Betroffenen eine Weiterbehandlung in einer spezialisierten Klinik wesentlich. Ein CAC ist ein zertifiziertes Krankenhaus, das zur Weiterbehandlung solcher Patientinnen und Patienten spezialisiert ist. Dabei spielen Qualität, Spezialisierung, Fachkompetenz und Ausstattung der Kliniken für die weitere Prognose eine ganz zentrale Rolle.

In den internationalen Leitlinien zur Reanimation wird seit 2015 gefordert, prähospital erfolgreich reanimierte Patienten in CAC weiter zu behandeln. Unter dem Schirm des GRC hat daraufhin eine Arbeitsgruppe aus Anästhesiologen, Kardiologen und Intensivmedizinern erstmals Basis-Anforderungen für CAC erstellt. Die Kriterien wurden von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK) und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) konsentiert und in den entsprechenden Fachzeitschriften der Gesellschaften publiziert. Mitte 2021 wurde der Kriterienkatalog für die CAC Zertifizierung überarbeitet und veröffentlicht

Von CAC wird eine Verdopplung des Überlebens erwartet, sodass die Bedeutung dieser Krankenhäuser noch einmal in den neuen internationalen Reanimationsleitlinien 2021 im Kapitel „Lebensrettende Systeme“ deutlich hervorgehoben wurde. CAC werden ­– wie der sofortige Beginn der Wiederbelebung durch Laien – unter den 5 Kernaussagen aufgeführt, mit denen die Überlebenskette Betroffener nach plötzlichem Herz-Kreislaufstillstand zum Erfolg geführt werden kann. Auch den Rettungsdiensten soll durch diese spezialisierten Kliniken eine zielsichere Zuweisung der erfolgreich reanimierten Patientinnen und Patienten ermöglicht werden.

Interessierte Kliniken können sich bezüglich der Cardiac Arrest Center auf der Homepage des GRC informieren.

(ah)