Erneut Kostensteigerungen im Bereich Notfall- und Rettungsdienst: vdek fordert Reformen für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit

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Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) fordert, die Reformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes rasch anzugehen und als Gesamtpaket umzusetzen.

Anlass der Forderung sind die erneut deutlichen Kostensteigerungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu schultern hat. Laut den kürzlich veröffentlichten Jahresergebnissen haben sich die Ausgaben in beiden Bereichen verdoppelt, zugleich bleiben Qualitätsdefizite. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, dazu: „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, im Notfall schnell und am richtigen Ort hochwertig versorgt zu werden. Dazu brauchen wir die Reformen der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes. Parallelstrukturen, unterschiedliche Länderzuständigkeiten und Trägerschaften führen aktuell zu Kostenintransparenz und Fehlsteuerung in der Versorgung“.

Laut dem Verband hat die GKV im Jahr 2023 insgesamt 8,7 Milliarden Euro für die verschiedenen Zweige des Rettungsdienstes ausgegeben. Damit habe sich der Betrag im Vergleich zu vor zehn Jahren verdoppelt (4,4 Milliarden Euro). Besonders drastisch sei die Steigerung beim Einsatz von Rettungswagen. Diese stiegen von 1,7 auf 4,1 Milliarden Euro. „Diese ungebremste Ausgabendynamik zeigt den dringenden Handlungsbedarf. Der Rettungsdienst ist Teil der Notfallversorgung. Daher müssen beide Reformen gemeinsam angegangen und der Bund von seiner Regelungskompetenz im Rettungsdienst Gebrauch machen“, betont Elsner.

„Längst überfällig“ sei die Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes unter der Rufnummer 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) unter 116 117, so der vdek. Nach wie vor sei die 112 die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Hier wird über den Einsatz des Rettungsmittels entschieden. Für ein Drittel der Einsätze sei ein Rettungsmittel aber nicht erforderlich, da es sich gar nicht um Notfälle handele, erläutert der Verband. Eine digitale Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sollte daher seiner Ansicht nach Standard in allen Bundesländern sein. Um die Patientinnen und Patienten an den richtigen Ort wie ins Krankenhaus, in die niedergelassene Arztpraxis, in das Pflegeheim usw. zu steuern, bedürfe es der Weiterentwicklung zu Gesundheitsleitstellen nach österreichischem Vorbild.