Erste Daten zeigen: Online-Videosprechstunde ist bisher ein Flop18. Mai 2018 © rogerphoto – fotolia.com Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) begrüßt die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes durch den 121. Deutschen Ärztetag (DÄT). Die Einführung der Online- Videosprechstunde in ihrer jetzigen Form hält der BVDD jedoch für gescheitert. Dies belegen aktuelle Daten zur realen Nutzung, auf die der BDD verweist. Sie zeigen, so der Verband, dass die Videosprechstunde bundesweit so gut wie nicht erbracht wird. „Die Entscheidung des Deutschen Ärztetages, den Weg für eine ausschließliche Fernbehandlung zu ebnen, halten wir als Vorreiter bei der Online-Videosprechstunde für einen wichtigen und zukunftsweisenden Schritt“, erklärt Dr. Ralph von Kiedrowski,Vorstandsmitglied im BVDD. „Das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch ist jedoch als Basis jeglicher medizinischen Versorgung nicht grundsätzlich zu ersetzen.“ Entscheidend aus Sicht der Hautärzte ist, die Qualität telemedizinischer Leistungen zu sichern. „Für die Patienten muss Facharztstandard gewährleistet sein“, fordert Dr. von Kiedrowski. Die Dermatologie hat hier bereits Pionierarbeit geleistet und als erste Fachgruppe überhaupt eine Richtlinie zur „Praxis der Teledermatologie“ veröffentlicht. Diese Teleguidance legt Standards für die Durchführung, die Dokumentation und die Qualitätssicherung teledermatologischer Leistungen fest. „Es wäre wünschenswert, wenn auch andere Fachgruppen unserem Beispiel folgen würden“, so Dr. von Kiedrowski. Die Ärzteschaft dürfe sich bei der Telemedizin nicht durch kommerzielle Anbieter das Heft aus den Händen nehmen lassen. In einem weiteren Symposium Mitte November dieses Jahres wird der BVDD die Auswirkungen des DÄT-Beschlusses aufarbeiten und die Teleguidance aktualisieren. Auch zur Einführung der Videosprechstunde als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im April 2017 haben die Dermatologen viel Vorarbeit geleistet; unter anderem mit einem gemeinsamen Modellprojekt mit der Techniker-Krankenkasse und der Technikplattform Patientus. Nun zeigen erste Abrechnungsdaten aus den Kassenärztlichen Vereinigungen, dass die Videosprechstunde bundesweit von keiner Arztgruppe regelhaft erbracht wird. Der BVDD hatte dazu die Abrechnungshäufigkeit der Videosprechstunde sowie der Technikpauschale für die Quartale zwei bis vier 2017 in allen 17 KVen abgefragt. Demnach wurde die Videosprechstunde im 2. und 3. Quartal kein einziges Mal erbracht, im 4. Quartal zweimal. Bei der Technikpauschale sieht es kaum besser aus: Bundesweit wurde diese im 3. Quartal 2017 lediglich 45 Mal abgerechnet, im 4. Quartal laut den vorliegenden Zahlen 31 Mal.„Die Daten bestätigen unsere von Anfang an geäußerte Befürchtung, dass die niedrige Honorierung die Videosprechstunde ausbremsen wird“, sagt Dr. von Kiedrowski. Kaum ein Arzt sei bereit, zusätzliche Arbeitszeit zu investieren, um die neue Technik in den Praxisablauf zu integrieren. Aus Sicht der Krankenkassen handelt es sich um den Ersatz eines Arzt-Patienten-Kontaktes, der bereits mit der Grundpauschale abgegolten sei. Von der Technikpauschale muss der Anbieter der Videoplattform bezahlt werden. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Dr. von Kiedrowski. „Ansonsten wird auch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes die Verbreitung der Videosprechstunde im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorantreiben.“ Angesichts der klaren Datenlage zeigt sich der BVDD irritiert über die Einschätzung des Technik-Anbieters Patientus. Dieser sprach zuletzt davon, dass sich die Videosprechstunde bereits durchsetze und viele Ärzte die Leistung als einfachen Einstieg in die Telemedizin sehen würden. „Davon kann überhaupt keine Rede sein“, so Dr. von Kiedrowski. Zurzeit sei die Videosprechstunde allenfalls eine Spielwiese für technikbegeisterte Ärzte – und das auch nur im privatärztlichen Sektor.
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