Erste Pressekonferenz von Pfizer und BioNTech nach Zulassung

© Shafin Al Asad Protic – pixabay.com

Vor einem Jahr traten die ersten Infektionen mit SARS-CoV-2 auf. Nun wurde die erste Impfung gegen die daraus resultierende Erkrankung COVID-19 in der Europäischen Union zugelassen.

Die Entwicklung des mRNA-Impfstoff BNT162b (COMIRNATY®) von BioNTech und Pfizer trug den Projektnamen Lightspeed – und das zurecht: Durch die Nutzung seiner Technologien und umfassenden Erfahrungen aus der Immuntherapie gelang es BioNTech sehr schnell einen modernen mRNA-Impfstoff zu entwickeln und ein klinisches Studienprogramm mit bis heute mehr 43.000 Teilnehmern zu starten.

Am 22.12. luden BioNTech und Pfizer zur ersten Fachpressekonferenz nach der europäischen Zulassung. Passender Titel der Pressekonferenz war daher “Der Anfang vom Ende der Pandemie.” Neben den molekularen Grundlagen auf denen der Impfstoff beruht, wurden natürlich auch aktuelle Fragen beantwortet. So wird gerade zum Beispiel daran gearbeitet so schnell wie möglich zu testen, ob der Impfstoff auch einen Impfschutz gegen die neue Mutation von SARS-CoV-2 bieten kann. Momentan sei laut BioNTech aber nicht davon auszugehen, dass der Impfstoff nicht auch gegen die SARS-CoV-2 Mutante schützen könnte.

Der Impfstoff wird in der EU unter dem Namen COMIRNATY vermarktet. Der Name vereint die Wörter „COVID-19”, „mRNA”, „Community” (engl. für „Gemeinschaft”) und „Immunity” (engl. für „Immunität”). Dies soll die erste Zulassung eines messenger RNA (mRNA)-basierten Impfstoffes überhaupt hervorheben. Zudem soll er die gemeinschaftlichen globalen Bemühungen unterstreichen, die diese Zulassung zum Wohl der gesamten Weltbevölkerung in einer beispiellosen Stringenz und Effizienz und mit der Impfstoffsicherheit als oberste Priorität während der laufenden Pandemie ermöglicht haben.

Die Europäische Kommission (EK) hat am 21.12. eine bedingte COMIRNATY® (bekannt als BNT162b2) erteilt. Diese gilt für die aktive Immunisierung bei Personen ab dem 16. Lebensjahr zum Schutz vor COVID-19, der Krankheit, die durch das SARS-CoV-2-Virus ausgelöst wird. Die Zulassung durch die EK beruht auf der positiven Beurteilung des Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Die EK hat die bedingte Marktzulassung im Interesse der öffentlichen Gesundheit erteilt, um einen Beitrag zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu leisten und ist in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gültig.