Erste S2k-Leitline zur Prävention von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen29. Dezember 2025 In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen die jungen Patienten nach Möglichkeit freiwillig an ihrer Therapie mitarbeiten. (Foto: © zinkevych – stock.adobe.com) Experten für Kinder- und Jugendpsychiatrie haben gemeinsam mit Patientenvertretern die erste S2k-Leitlinie zur Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erarbeitet. Vor dem Hintergrund der Schutzbedürftigkeit von Kindern und der früheren Gewaltanwendung in Institutionen ist die heutige Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in besonderem Maße verpflichtet, die Grundrechte aller Kinder zu wahren. In krankheitsbedingten Krisen kann es dennoch zu Behandlungssituationen kommen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst oder andere gefährden. Ziel ist es, auch dann freiheitsentziehende Unterbringungen und Maßnahmen weitestgehend zu vermeiden und den Kindern und Jugendlichen Behandlungsmöglichkeiten zu bieten, die auf Freiwilligkeit beruhen. Die Leitlinie wendet sich an die in der Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher Tätigen, aber auch an die minderjährigen Patienten selbst und ihre Angehörigen und Sorgeberechtigten, sowie an Familienrichter, Jugendämter, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger. Zwang in der Kinder- und Jugendpsychiatrie minimieren „Mit der neuen Leitlinie stehen jetzt erstmals praxisorientierte Empfehlungen zur Verfügung, um ethisch, rechtlich und fachlich Orientierung zu geben und zu einer weitestmöglichen Reduktion von Zwang in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beizutragen. Besonders dankbar bin ich für die Mitarbeit der Patientenvertreterinnen und -vertreter“, erklärte Prof. Martin Holtmann von der LWL-Universitätsklinik Hamm der Ruhr-Universität Bochum, der die Erstellung der Leitlinie koordiniert hat. Wichtig sei jetzt die Umsetzung der neuen Leitlinie in den Alltag der Kliniken durch Schulungen des Personals, die Erstellung von Standards zum Umgang mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten und Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb der einzelnen Einrichtungen. Dabei sehe er auch die Klinikträger in der Pflicht. Die Leitlinie wurde von der BAG der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG-KJPP), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) gemeinsam herausgegeben. Seit 2022 tagte eine bundesweite Steuerungsgruppe aus Fachkräften und Patientenvertretern und erarbeitete gemeinsame Empfehlungen.
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