Experiment Patient

Da sie die Patientensicherheit in Gefahr sieht, fordert die DGPPN, die angedachte Reform der Psychotherapeutenausbildung zu stoppen. (Foto: © Gajus – Fotolia.com)

Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) gefährdet der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG) die Patientensicherheit in höchstem Maße. 

Die Verabreichung von Medikamenten müsse Ärzten vorbehalten bleiben, die im Gesetz geplante Befugnis für nicht ärztliche Berufe schade Menschen mit psychischen Erkrankungen, warnte die Fachgesellschaft. Was in Deutschland als Garant für eine hochwertige Versorgung gelte, dürfe nicht von heute auf morgen abgeschafft werden: Für Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfe es keine Parallelversorgung geben, erklärte die DGPPN.

“Mit dem aktuellen Referentenentwurf zur Psychotherapeutenausbildung unternimmt der Gesetzgeber einen Vorstoß, der von DGPPN, dem Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) und dem Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit (NetzG) scharf zurückgewiesen wird. Die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen von der Medizin und Psychologie abzulösen und sie einer Parallelversorgung zuzuführen, bedeutet ein beispielloses Experiment und einen folgenschweren Tabubruch für das deutsche Gesundheitssystem”, heißt es in einer Mitteilung der Fachgesellschaft.

Dem Referentenentwurf liege die irrige Annahme zu Grunde, dass psychische Erkrankungen ausschließlich mit Hilfe psychotherapeutischer Techniken diagnostiziert und behandelt werden könnten. „Die ganzheitliche Sicht auf Psyche und Soma in der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wird aufgegeben, wie auch ihre vernetzte Versorgung”, sagte Prof. Sabine Herpertz, im DGPPN-Vorstand zuständig für Aus- und Weiterbildungsfragen.

Der Entwurf sieht die Etablierung von Modellstudiengängen vor, welche nicht ärztliche Psychotherapeuten dazu ermächtigen sollen, Menschen mit psychischen Erkrankungen Medikamente zu verabreichen. Damit werden Qualitätsstandards wie ein grundlegendes Medizinstudium, klinische Erfahrungen und die bislang nur Ärzten zuerkannte Verordnung von Medikamenten ausgehebelt. „Der Referentenentwurf ist unverantwortlich“, betonte DGPPN-Präsident Prof. Andreas Heinz. „Jegliche Parallelversorgung außerhalb medizinischer Standards diskriminiert psychisch erkrankte Menschen und gefährdet ihre Gesundheit.“

Die DGPPN sieht aus den genannten Gründen die Patientensicherheit “ernsthaft bedroht”. Mit einer Stellungnahme wendet sie sich deshalb an das Bundesgesundheitsministerium und fordert alle verantwortlichen Entscheidungsträger auf, diesen Referentenentwurf für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung entschieden abzulehnen.

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Quellen Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)