Fachärztliche Labore warnen vor Gefährdung der Versorgung durch Laborreform

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Die vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte der Mitgliedslabore des Verbandes der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) und des Berufsverbandes der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI e.V.) äußern in einem offenen Brief ihren Unmut.

Der Brief richtet sich an die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und äußert Besorgnis über die Folgen der aktuellen Beschlusslage des Bewertungsausschusses (709. Sitzung, 19.04.2024) und der sich abzeichnenden Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß § 87b Abs. 4 SGB V zur Honorarverteilung. Die Verbände lehnen die erheblichen Abwertungen in der Labordiagnostik zur Finanzierung der richtigerweise neu eingeführten Pauschalen entschieden ab. Sie fordern in ihrem offenen Brief die Anpassung des Beschlusses des Bewertungsausschusses, eine Überarbeitung der KBV-Vorgaben sowie eine faire und angemessene Honorarverteilung in den KV-Bezirken.

„Die beschlossene Absenkung der EBM-Vergütung gefährdet die flächendeckende labordiagnostische Patientenversorgung. Wenn uns jetzt auch noch die ohnehin nur sehr geringen Deckungsbeiträge zur Finanzierung nicht kostendeckend erbringbarer Leistungen genommen werden, können solche wichtigen Untersuchungen zunehmend nicht mehr erbracht werden“, erklärt Prof. Dr. Ralf Ignatius, stellvertretender Bundesvorsitzender des BÄMI.

Dr. Michael Müller, erster Vorsitzender des ALM e.V. ergänzt: „Die geplanten Abwertungen sind für unsere Labore wirtschaftlich nicht tragbar. Es darf nicht vergessen werden, dass es hierbei um die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung mit fachärztlicher Labormedizin geht, die für die Behandlung oder Weiterbehandlung von Patientinnen und Patienten von entscheidender Bedeutung ist.

Auch die fachärztlichen Labore sind mit enormen Kostensteigerungen konfrontiert, die durch die Honorarverhandlungen in unzureichender Weise berücksichtigt wurden. Sie umfassen sowohl notwendige Gehaltsanpassungen für die Mitarbeitenden als auch die Preiserhöhungen für IT und Logistik (Probentransport) sowie für Gerätesysteme und Reagenzien zur Durchführung der Laboruntersuchungen. Es ist nicht fair, wenn die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie die nun endlich beschlossene Wieder-Anhebung der fachärztlichen Grundpauschale durch die Abwertungen ihrer Kernleistungen selbst bezahlen sollen, nachdem 2018 die Absenkung im Zuge der damaligen Laborreform beschlossen wurde.“

Der Beschluss des Bewertungsausschusses soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Zur Finanzierung neu eingeführter Pauschalen für Entnahmematerial und digitaler Systeme sowie zur Anhebung der fachärztlichen Grundpauschale ist eine erhebliche Abwertung der Kostenerstattungen der kurativen Labordiagnostik um durchschnittlich 10 Prozent vorgesehen. Dies betrifft neben den fachärztlichen Laboren auch alle übrigen vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte mit einem Leistungsanteil in der In-vitro-Labordiagnostik.

Eine von unabhängigen Experten durchgeführte Simulation der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Beschlusses zeigt, dass viele Facharztlabore bei unveränderten Leistungen und Qualität mit einem signifikanten Rückgang des Honorars rechnen müssen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen führen würde. Die Verbände plädieren für eine Reform, die sich am medizinischen Bedarf der Patienten orientiert und die notwendige breite Struktur fachärztlicher Labore sichert.