Facharztlabore sehen die Anpassung des Wirtschaftlichkeitsbonus als wichtigen Schritt24. März 2025 Symbolfoto: © pix4U/stock.adobe.com Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) begrüßt die Entscheidung, die begrenzenden Fallwerte zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor für alle Arztgruppen abzusenken. Die Maßnahme stellt eine dringend notwendige Anpassung an die seit dem 1. Januar 2025 geltende neue Bewertung von Laborleistungen im Rahmen der Laborreform dar. Gleichzeitig fordert der ALM e.V. jedoch weitere Korrekturen, um eine gerechte Vergütung der Laborleistungen sicherzustellen. „Die Absenkung der Fallwerte ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt, doch damit allein ist es nicht getan“, erklärt Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V. „Nur eine umfassende Anpassung der Struktur und damit der Steuerungswirkung des Wirtschaftlichkeitsbonus kann eine adäquate Versorgung der Patienten mit laboratoriumsmedizinischen Leistungen gewährleisten.“ Besondere Sorge bereitet dem ALM e.V. die steuernde Wirkung des Wirtschaftlichkeitsbonus: „Dieser setzt die falschen Anreize, allein aus Gründen der Leistungsmenge weniger Laboruntersuchungen zu veranlassen als medizinisch möglicherweise indiziert wäre“, so Dr. Müller weiter. „Eine solche eher fehlgeleitete Steuerung darf nicht dazu führen, dass medizinisch notwendige Untersuchungen unterbleiben. Die Ausgestaltung des Wirtschaftlichkeitsbonus geht dann zu Lasten einer qualitätsorientierten und patientenzentrierten Versorgung. Es sollte sichergestellt werden, dass sowohl berechtigte wirtschaftliche als auch qualitative und versorgungsrelevante Aspekte in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen.“ Es könne daher infrage gestellt werden, ob der Wirtschaftlichkeitsbonus in seiner aktuellen Ausgestaltung überhaupt noch eine effektive Steuerungsfunktion im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung mit Labordiagnostik erfüllen kann. Ein Bericht zu den Auswirkungen des Wirtschaftlichkeitsbonus, der für eine fundierte Bewertung entscheidend wäre, liegt der Fachöffentlichkeit bislang nicht vor. Zudem stellt sich bei fehlender Steuerungswirkung die Frage nach der sinnvollen Verwendung der in der Gebührenordnungsposition (GOP) 32001 gebundenen Finanzmittel. Der ALM e.V. schlägt vor, diese Mittel gezielt und besser zur Incentivierung einer Ausrichtung der Indikationsstellung für Laborleistungen an Stufendiagnostik und Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgung sowie zur Finanzierung des medizinisch begründbaren Leistungsbedarfs an laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen auf dem Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zum vierten Quartal 2024 einzusetzen. Darüber hinaus könnten die Mittel zur Finanzierung der Kostenpauschalen 40089 bis 40094 genutzt werden. Mit dieser Maßnahme würde es zu einer erheblichen Entlastung des fachärztlichen und auch des hausärztlichen Versorgungsbereiches zur Finanzierung des Labors kommen. Der ALM e.V. appelliert an die zuständigen Gremien, die für weitere Anpassungen erforderliche Diskussion aufzunehmen, um eine medizinisch angemessene und wirtschaftlich sinnvolle Laborversorgung sicherzustellen. Der ALM-Vorsitzende hierzu: „Konkrete Vorschläge dazu haben wir in unserem weiteren offenen Brief zur Laborreform formuliert.“
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