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Richtiges Ziel, korrekturbedürftige Ausgestaltung

Das Ziel ist richtig, die Ausgestaltung jedoch stark verbesserungsbedürftig. Zu diesem Urteil kommt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform der Notfallversorgung.