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Auch Formfehler rechtfertigen Regressforderungen

Ein Mediziner, der Rezepte nicht persönlich unterzeichnete, sondern einen Unterschriftenstempel nutzte, muss Regresszahlungen in Höhe von fast 500.000 Euro leisten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes (AZ: B […]

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„Apps auf Rezept“ – Mehr Kosten als Nutzen

Aktuelle Analysen zeigen Schwächen mit Blick auf Kosten, Nutzen und Wirksamkeit. Transparente Qualitätskriterien, kontinuierliche Evaluation und enge Interaktion mit der ärztlichen Betreuung sind notwendig.