Fachgesellschaften fordern festes Budget für Kliniken zur Vorbereitung eines Massenanfalls von Verletzten25. April 2019 © Comofoto, fotolia.com Neue Daten zeigen: Krankenhaus-Notfallübungen kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Der finanzielle Aufwand für eine Krankenhaus-Notfallübung zur Vorbereitung auf einen Massenanfall von Verletzten (MANV) liegt bei bis zu 100.000 Euro. Das zeigt jetzt eine Untersuchung, die unter dem Titel „Kostenabschätzung für MANV-Übungen im Krankenhaus“ online in der Fachzeitschrift „Der Unfallchirurg“ erschienen ist. Die hohen Kosten sind laut Fachgesellschaften einer der Gründe, warum Notfallübungen in Deutschland bisher nicht zur Routine gehören. Doch Prof. Paul Alfred Grützner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) warnt: „In Deutschland wird zu wenig geübt. Um gut für Großschadensereignisse gerüstet zu sein, benötigen Krankenhäuser MANV-Übungen“. DGU und DGOU fordern daher die Bereitstellung eines festen Budgets für die Kliniken, um sich mit Übungen auf den MANV vorbereiten zu können. Ärzte, Pflegekräfte, Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiter des technischen Dienstes sollten einen Krankenhaus-Notfallplan mindesten einmal pro Jahr praktisch üben. “Während einer Notfallübung, bei dem ein Krankenhaus den Ernstfall trainiert, wird der Regelbetrieb einer Klinik weitestgehend stillgelegt: Der normale OP-Betrieb wird ausgesetzt – es entstehen Erlösausfallkosten. Alternativ findet die Übung außerhalb der Regelarbeitszeit statt mit erheblichen Personalmehrkosten durch Überstunden. Dazu kommen Planungs-, Durchführungs- und Nachbereitungskosten des Übungsszenarios”, berichten die Fachgesellschaften. Eine kleine MANV-Übung mit ca. 25 Patienten (Darstellern) kostet insgesamt zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Eine Vollübung unter Einbindung aller notwendigen Ressourcen wie beispielsweise OP, Radiologie und Intensivstation erfordert eine Summe zwischen 40.000 und 100.000 Euro, so die neuen Daten. Laut Fachgesellschaften obliege es bisher weitgehend dem Engagement des Klinikträgers, die Übungen zu finanzieren. Die Refinanzierung sei nur in wenigen Bundesländern geregelt – Berlin gehöre beispielsweise dazu. „Keinesfalls sind die Kosten den Krankenhäusern beziehungsweise den Rettungsdiensten aufzubürden. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der Daseinsvorsorge ein Recht darauf, dass Krankenhäuser solche Szenarien üben, um sich bestmöglich vorzubereiten. Das muss entsprechend staatlich finanziert werden, “ sagt Prof. Dietmar Pennig, DGU-Generalsekretär und stellvertretender DGOU-Generalsekretär. DGOU und DGU beschreiben einen MANV als eine logistische und medizinische Ausnahmesituation: “Er entsteht beispielsweise bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn, einem Zugunglück oder einem Terroranschlag/Amoklauf bzw. lebensbedrohlichen Lage (TerrorMANV). Unter großem Zeitdruck müssen Rettungskräfte und Klinikpersonal eine hohe Anzahl von lebensgefährlich verletzten Menschen retten und versorgen. Bei einem Terroranschlag oder Amoklauf kommen eine unübersichtliche Lage, andere Verletzungsmuster nach Explosionen oder Schusswaffengebrauch und die Gefahr eines „second hit“ dazu. Die Anzahl und die Dynamik des Zustroms der Verletzten in die Klinik sind nicht abschätzbar. Um im MANV- bzw. TerrorMANV-Fall handlungsfähig zu bleiben, setzt das Klinikmanagement einen Krankenhaus-Alarmplan in Kraft: Dabei wird der Regelbetrieb auf einen Notfallbetrieb umgestellt. Er umfasst Lage- und Ablaufpläne, Mitarbeiteralarmierung sowie ein situationsangepasstes Ressourcenmanagement. Der TerrorMANV stellt gegenüber dem MANV eine besondere Herausforderung für die Klinik dar.” „Ziel ist es, Patienten bestmöglich nach individualmedizinischen Standards, so wie immer, zu versorgen, gleichzeitig aber möglichst vielen Patienten das Leben zu retten“, sagt Oberstarzt Prof. Benedikt Friemert, Leiter der DGU-AG Einsatz-, Katastrophen- und Taktische Chirurgie (EKTC). „Die Notfallpläne dürfen nicht blanke Theorie bleiben. Sie müssen trainiert werden. Nur dann ist professionelles Handeln in Ausnahmesituationen möglich“, konstatiert Prof. Gerrit Matthes, Leiter der DGU-Sektion Notfall- und Intensivmedizin, Schwerverletztenversorgung (NIS). Studienautor und EKTC-AG-Mitglied Dr. Uwe Schweigkofler ergänzt: „Der Verzicht von MANV-Übungen in Krankenhäusern aus rein wirtschaftlichen Überlegungen kann nicht hingenommen werden. Der positive Schulungseffekt für die Mitarbeiter liegt klar auf der Hand.” Zur Etablierung von Notfallübungen empfehlen DGOU und DGU folgende Punkte: Bereitstellung eines staatlichen Budgets für Notfallübungen für die Kliniken: Verteilung der Finanzierung der Übungen durch die Länder Entwicklung von alternativen Trainingskonzepten unterhalb von Vollübungen: beispielsweise Hybridübungen (präklinisch als Vollübung, innerklinisch als Simulationsübung) oder IT-gestützte Simulationen, mit der insbesondere die logistischen Aspekte und das Ressourcenmanagement einer MANV-/TerrorMANV-Situation im Krankenhaus geübt werden können, ohne den Regelbetrieb zu stören Nachweis von MANV/TerrorMANV-Übungen als Rezertifizierungskriterium für Traumazentren der Initiative TraumaNetzwerk DGU® bessere Vernetzung von Partnern aus dem Gesundheitswesen zur gegenseitigen Unterstützung von Rettungsübungen Referenz: Schweigkofler U, Kleber C, Auhuber TC et al. Kostenabschätzung für MANV-Übungen im Krankenhaus. Unfallchirurg 2019
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