Faktencheck zu PCR-Tests veröffentlicht10. Januar 2023 Bild: © Gerd Altmann – pixabay.com Die Akkreditierten Labore in der Medizin e.V. (ALM) haben bekanntgegeben die Veröffentlichungen des Recherchekollektivs von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen zu haben. In einem Faktencheck nimmt der Verband nun Stellung. Im Kern werden in der Berichterstattung folgende Vorwürfe erhoben, gegen die der Verband sich ausdrücklich verwehrt: 1. Der ALM e.V. habe in seiner Kommunikation gegenüber Ministerien und Selbstverwaltung die Kosten für PCR-Tests zu hoch angegeben. ALM e.V.: “Der Vorwurf einer bewussten Kommunikation zu vermeintlich überhöhten PCR-Kosten gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit sowie Gremien der Selbstverwaltung ist falsch: Eine sachgerechte Berechnung der Kosten berücksichtigt alle für eine PCR-Untersuchung notwendigen Produkte und Ressourcen. Zudem sind die in den Laboren eingesetzten Produkte unterschiedlicher Hersteller zu berücksichtigen. Eine einseitige Betrachtung von besonders niedrigen Kosten einzelner willkürlich abgefragter Hersteller stellt den Sachverhalt einseitig und eingeengt dar. Sie lässt außer Acht, dass die Tests des befragten Herstellers nicht in ausreichender Menge verfügbar, nicht für die Nutzung in automatisierten Hochdurchsatzgeräten einsetzbar und nur für den Einsatz im Forschungsbereich eingestuft waren.Aufgrund des hohen Bedarfes an SARS-CoV-2-PCR war es notwendig, auch auf zugelassene automatisierbare Testverfahren unter Einbeziehung einer entsprechenden technischen Ausstattung zurückzugreifen. Gleichzeitig bemühten sich Labore weltweit um den Aufbau dringend benötigter PCR-Kapazitäten und standen bei den Herstellern in einem angespannten und teils aggressiven Wettbewerb um die notwendigen Produkte. Die Preise für die entsprechenden Testverfahren, auch im internationalen Vergleich, lassen sich recherchieren. Für eine seriöse Vollkostenanalyse ist es darüber hinaus nicht ausreichend, die Preise einzelner Komponenten zu berücksichtigen – vielmehr müssen sämtliche anfallenden Kosten inkludiert werden. Dazu gehören unter anderen die Kosten für Reagenzien, Gerätesysteme, gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherung, Arbeitsschutzmaßnahmen mit Spezialwerkbänken, Personalkosten, Datenmanagement und Abfallentsorgung. Ein Vergleich kann nur auf Grundlage aller Kosten für in der Labormedizin in Zeiten einer globalen Pandemie anwendbaren Testverfahren erfolgen. Der ALM e.V. hat gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit sowie den Gremien der Selbstverwaltung seine Kostenkalkulation stets transparent dargestellt. Die entsprechenden Unterlagen liegen den verantwortlichen Institutionen vor. Die Auffassung des ALM e.V. zur Kostenstruktur wurde von weiteren Fachorganisationen, wie etwa der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte für Mikrobiologie (BÄMI e.V.), den Fachgesellschaften sowie dem Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL), geteilt.” 2. Der ALM e.V. habe sich gegen die Erweiterung der Leistungserbringer eingesetzt. ALM e.V.: “Die Akkreditierten Labore in der Medizin e.V. haben sich in der besonderen pandemischen Situation weiterhin für den Erhalt des Arztvorbehaltes in der Heilkunde inklusive der Präventionsleistungen am Menschen zur qualitativ bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung eingesetzt. Qualität und Sicherheit der Versorgung sind nach Überzeugung der Fachärztinnen und Fachärzte der Mitgliedslabore die wesentliche Leitschnur medizinischen Handelns, auch in Krisen- und Pandemiezeiten. Daher gehören im Interesse einer nach ärztlichen Gesichtspunkten gesicherten Patientenversorgung Laboruntersuchungen in der Heilkunde und Medizin in die qualifizierten Hände von Fachärztinnen und Fachärzten. Auch die durch uns vorgetragenen fachlichen Argumente gegen eine Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer der SARS-CoV-2-PCR wurden von anderen Fachverbänden und Körperschaften geteilt und sind mit in die Entscheidung durch das BMG eingeflossen. Die in der ambulanten Patientenversorgung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen geltenden Vorgaben der Qualitätssicherung wurden in der Pandemie erheblich aufgeweicht, Kontrollen der Einhaltung geforderter Qualitätsstandards erfolgten nicht regelhaft. Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Aufhebung des dort verankerten Arztvorbehaltes für die Diagnosestellung einer übertragbaren Infektionserkrankung und in der Folge dann auch in der Testverordnung wurde u. a. den Veterinärmedizinern die Durchführung der SARS-CoV-2-PCR ermöglicht, was der Artikel verschweigt. Tatsächlich hatte die Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer keinen signifikanten Effekt bei der Bekämpfung der Pandemie. Weiterhin galt es zu verhindern, dass bei begrenzten Ressourcen ein ‚Wettkampf‘ um Geräte, Reagenzien und Fachpersonal mit weiteren nichtärztlichen Leistungserbringern entstanden wäre, der dann zu einer Einschränkung der etablierten laborfachärztlichen Versorgung hätte führen können. Die im Zusammenhang mit den Skandalen bei den SARS-CoV-2-Antigentests gemachten Erfahrungen bestätigen aus unserer Sicht die Forderung nach dem Erhalt des Arztvorbehaltes.”
Mehr erfahren zu: "Genetischer Risikofaktor und Virusinfektion tragen gemeinsam zur Multiplen Sklerose bei" Genetischer Risikofaktor und Virusinfektion tragen gemeinsam zur Multiplen Sklerose bei Multiple Sklerose wird durch eine Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus mitverursacht. Daneben spielen aber auch bestimmte Genvarianten eine wichtige Rolle. Wie Forschende der Universität Zürich zeigen, führt erst das molekulare Zusammenspiel […]
Mehr erfahren zu: "2000 Jahre alte Herpesviren im menschlichen Genom" 2000 Jahre alte Herpesviren im menschlichen Genom Eine neue Studie bestätigt, dass bestimmte humane Herpesviren bereits vor tausenden Jahren Teil des menschlichen Genoms wurden. Die aktuellen Genomdaten liefern den ersten direkten Beweis für die Entwicklung der Viren […]
Mehr erfahren zu: "Darmpolypen: DNA-Tests verbessern den Einblick in erbliche Risiken" Darmpolypen: DNA-Tests verbessern den Einblick in erbliche Risiken Bei fünf bis zehn Prozent der Darmkrebspatienten spielen erbliche Faktoren eine Rolle. Dabei ist der Anteil bei jüngeren Personen höher. Die DNA-Analyse von Darmpolypen liefert wichtige zusätzliche Informationen über die […]