Fehler bei Geburt: Krankenhausgesellschaft zu Schmerzensgeld in Rekordhöhe verurteilt20. August 2025 Foto: © Gorodenkoff/stock.adobe.com Fast zehn Jahre nach einer Geburt wird eine Krankenhausgesellschaft zu Schmerzensgeld in Rekordhöhe verurteilt. Durch Fehler des Personals werde das Mädchen für immer leiden, meinen die Richter. Eine junge Patientin hat vom Landgericht Göttingen Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen bekommen. Die Arzthaftungskammer habe festgestellt, dass dem medizinischen Personal einer Krankenhausgesellschaft bei der Geburt der Klägerin mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen seien, teilte das Gericht mit. Es handele sich um die größte Schmerzensgeldsumme, die vom Göttinger Landgericht bisher ausgesprochen wurde. Bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016 hatten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet. Nach Überzeugung des Gerichts hätten sie aber den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin erkennen müssen. Nach der Geburt sei die Neugeborene zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden, hieß es zur Begründung weiter. Notdienst nicht rechtzeitig angefordert Das Personal der beklagten Krankenhausgesellschaft habe außerdem nicht rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin angefordert. Aufgrund der Behandlungsfehler leide die Klägerin an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Das Mädchen sei nicht in der Lage, eigenständig zu essen und bedürfe ununterbrochenen Betreuung. Mit einer Verbesserung ihres Zustandes sei nicht zu rechnen, hieß es vom Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses sei inzwischen geschlossen.
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