Fetale Alkoholspektrumstörungen: S3-Leitlinie aktualisiert

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Die S3-Leitlinie für fetale Alkoholspektrumstörungen wurde aktualisiert. Darauf macht der Gemeinsame Bundesausschuss aufmerksam.

Der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft kann gesundheitliche Schäden bei den Kindern verursachen. Diese werden unter dem Fachbegriff fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) zusammengefasst. Im Alltag haben diese Kinder mit massiven Beeinträchtigungen zu kämpfen; sie weisen unter anderem körperliche, kognitive und verhaltensbezogene Störungen in der Entwicklung auf. FASD ist nicht heilbar, die Alltagsfunktionalität und Teilhabe der Patientinnen und Patienten können bei frühzeitiger Diagnose und entsprechender Behandlung aber verbessert werden.

Im Rahmen eines Projekts wurde die bestehende S3-Leitlinie anhand des aktuellen medizinischen Wissensstandes weiterentwickelt. Die neuen Empfehlungen sind darauf ausgerichtet, Fehldiagnosen zu vermeiden und für die erkrankten Kinder und Jugendlichen eine frühzeitige, kindzentrierte und interdisziplinäre Therapie sowie eine bedarfsorientierte Förderung sicherzustellen.

Details im Beschluss und im Ergebnisbericht: https://innovationsfonds.g-ba.de/beschluesse/s3-ll-fasd.324

Zum Hintergrund

Vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss geförderte Leitlinien-Projekte haben die evidenzbasierten Empfehlungen entsprechend des Regelwerks der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) neu beziehungsweise weiterentwickelt. Der Innovationsausschuss übermittelt die Leitlinie an die AWMF mit der Bitte, sie im Leitlinienregister zu veröffentlichen, heißt es in der Pressemitteilung.