FFP2-Masken: Gericht verdonnert Bund zu viel höherer Zahlung18. Juni 2026 Foto: BillionPhotos.com/stock.adobe.com Als im Jahr 2020 die COVID-19-Pandemie begann, stieg die Nachfrage nach FFP2-Masken. Der Bund wollte sie für viel Geld einkaufen. Die Sache hat ein Nachspiel – und für den Steuerzahler könnte es teuer werden. Der Einkauf großer Mengen von FFP2-Masken im Frühjahr 2020 könnte die Staatskasse teurer zu stehen kommen als gedacht. Wie das Kölner Oberlandesgericht mitteilte, fällte es schon Ende Mai ein Urteil gegen den Bund (Aktenzeichen 8 U 123/25). Dabei ging es um die Klage eines Maskenhändlers mit Sitz auf Mallorca, der in der Vorinstanz – dem Bonner Landgericht – rund 33 Millionen Euro zugesprochen bekommen hatte (Aktenzeichen 8 U 14/25). Das OLG Köln hat aber nun diesen Betrag auf rund 220 Millionen Euro nach oben korrigiert. Hinzu kommen noch Zinsen und Zinseszinsen, die bei mehr als 100 Millionen Euro liegen dürften. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, der Bund ist Gerichtsangaben zufolge in Revision gegangen. Zu Beginn der Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium händeringend Schutzmasken gesucht, Ende März 2020 beschritt es einen unüblichen Beschaffungsweg: Bei einem „Open-House-Verfahren“ gab es keine Deckelung der Lieferantenzahl und keine Masken-Gesamtmenge. Der Bund bot an, pro FFP2-Maske 4,50 Euro zu zahlen. Das Angebot am Markt war damals angespannt, die Nachfrage nach den Produkten aus China war hoch. Händler wurden ihre Ware nicht los Doch das Angebot zog schnell wieder an, wodurch die Preise fielen. Im Rückblick war der damalige Preis des von Jens Spahn (CDU) geführten Gesundheitsministeriums zu hoch – das Ministerium erreichten viel mehr Zusagen von Händlern als gedacht. Sie freuten sich über lukrative Geschäfte. Spahn hatte die Maskenbeschaffung an sich gezogen und vorangetrieben, seine damalige Rolle brachte ihm später harsche Kritik ein. Aber viele Händler wurden ihre FFP2-Masken trotz Vertrags nicht los – der Bund verweigerte ihnen wegen angeblicher Mängel oder wegen vermeintlicher Fristversäumnis die Abnahme. Dagegen klagten eine Vielzahl von Firmen, die Vergleichsversuche und Gerichtsverhandlungen zogen sich hin. Nach einigen Urteilen wird inzwischen aber deutlich, dass es für den Bund richtig teuer werden könnte. Der Streitwert summiert sich laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von vergangener Woche auf 2,3 Milliarden Euro. Rechtskräftig abgeschlossen sind bislang nur wenige Verfahren. Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts ist nun eine weitere schlechte Nachricht für das Bundesgesundheitsministerium. In der ersten Instanz war es noch relativ glimpflich davongekommen, da das Bonner Landgericht die Zahlungsverpflichtung nur auf Masken bezog, die der Bund als mangelhaft beanstandet hatte. Laut Lieferant waren sie das nicht. Deutlich mehr FFP2-Masken des Klägers hatte der Bund gar nicht erst angenommen und sich hierbei auf ein vermeintliches Fristversäumnis berufen. Der Lieferant monierte, dass er gar keine Chance auf Warenabgabe bekommen hatte. Die Bonner Richter ließen das Fristversäumnis gelten, die Kölner Richter hingegen nicht: Sie bezogen die Zahlungspflicht auch auf diese Masken. Das könnte den Bund teuer zu stehen kommen. Letzte Hoffnung Berlins ist Karlsruhe – der Bundesgerichtshof könnte noch dazwischengrätschen.
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