Flexible Grenzöffnung: SpiFa legt Konzept einer sektorenübergreifenden Versorgung vor6. September 2019 Illustration: © andy0man – Adobe.Stock Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat sich mit einem eigenen Konzept für eine sektorenübergreifende Versorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär positioniert. Einstimmig hat der SpiFa auf seiner jüngsten Mitgliederversammlung ein Konzept für intersektorale ärztliche Leistungen verabschiedet. Hintergrund dieses Papiers, so teilt der Verband mit, seien die Arbeiten und ersten Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung. Die Grenze ambulant-stationär müsse abgebaut werden. „Heute bestimmt immer öfter der Zustand des Patienten und nicht die Leistung an sich, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wird. Dem muss die Ordnungspolitik der Zukunft Rechnung tragen und die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben neu ordnen“, erläuterte SpiFa-Vorstand Dr. Hans-Friedrich Spies.Im Sozialgesetzbuch V gehe es dabei um die §§ 115 bis 121, angefangen vom ambulanten Operieren über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bis hin zur belegärztlichen Versorgung. Der SpiFa erklärt, er habe deshalb einen Gesetzesvorschlag gemacht, der alle bisherigen Regelungen in einem § 115 neu zusammenfasse. Bei den so definierten intersektoralen ärztlichen Leistungen würden neben den bisherigen Regelungen in den angesprochenen Paragrafen auch alle stationären Fälle mit einbezogen, die in der Regel vier Tage Liegedauer nicht überschreiten. Der neu geordnete Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) werde die stationären Fälle dahingehend überprüfen, ob sie ambulant hätten erbracht werden können. Damit übernehme man den stationären Leistungskatalog mit dem offenen Verbotsvorbehalt, sodass für die Vergütung nicht der „begrenzende Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)“, sondern ein Fallpauschalensystem vorgesehen werde, nach dem Motto: „Eine Leistung, eine Qualität, ein Preis.“ Die intersektoralen ärztlichen Behandlungen stünden den Krankenhäusern genauso wie Gemeinschaften von Vertragsärzten zur Verfügung, die die Inhalte der Fallpauschalen abbilden könnten. „Der SpiFa macht damit einem praktikablen Vorschlag für Klinik und Praxis, der die Grenze ambulant-stationär flexibel öffnet und der die Versorgungsqualität für die Patientensicherheit verbessern wird“, sagte Spies. Link zum SpiFa-Konzeptpapier „Intersektorale ärztliche Leistungen“: spifa.de/intersektorale-Leistungen Quelle: SpiFa
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