FLI: erhöhte Gefährdungslage für Geflügel- und Vogelhaltungen6. März 2026 (Symbolbild) Foto: © daphnusia – stock.adobe.com Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche sind im Februar 2026 erstmals wieder mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) bei kommerziellen Geflügelbeständen und Kleinhaltungen in Deutschland festgestellt worden. Parallel kommt es zu Ausbrüchen der Geflügelpest. Dies stellt eine bedrohliche Gefährdungslage für heimische Vogelhaltungen dar. Daher ruft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zu erhöhter Wachsamkeit und Schutzmaßnahmen auf. Betroffen sind große Hühner-, Puten- und Masthühnerbestände ebenso wie Kleinsthaltungen in Brandenburg und Bayern. Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zum Genotyp VII.1.1. Dieser Genotyp zirkuliert derzeit insbesondere in osteuropäischen Ländern, wie das FLI informiert. Newcastle-Krankheit: Impfstatus überprüfen Geflügelhalter werden dringend aufgefordert, so das FLI, die für alle Bestandsgrößen vorgeschriebenen Impfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Biosicherheitsmaßnahmen hochfahren Zusätzlich sollten bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüft und möglichst optimiert werden. Das Ziel dieser Maßnahmen liege darin, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten, wie das FLI betont. Vogelgrippe verschärft Gefährdungslage Da in Deutschland zudem weiterhin die hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5 (klassische Geflügelpest/Vogelgrippe) bei Wildvögeln und Geflügelhaltungen auftritt, bestehe die erhöhte Gefährdungslage nicht nur für Geflügelhaltungen, sondern ebenso für andere Vogelhaltungen, insbesondere solche mit Auslaufhaltungen wie beispielsweise Zoos und Tierparks. Zeitnahe Diagnose: Auch auf Newcastle-Disease-Virus testen Die allgemeine Wachsamkeit bleibt ein zentraler Pfeiler des Schutzes. So weist das FLI explizit darauf hin, dass auch in Newcastle-geimpften Beständen bei unklaren Todesfällen oder plötzlichen Leistungseinbrüchen neben der Laboruntersuchung auf Geflügelpestviren die Untersuchung auf das Virus der Newcastle-Krankheit zu veranlassen ist. Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend, um mögliche Ausbrüche schnell zu erkennen und wirksam einzudämmen. Weitere Informationen stellt das Friedrich-Loeffler-Institut auf seiner Themenseite zur Newcastle-Krankheit u.a. in Antworten auf häufige Fragen zur Verfügung.
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