FLI und StIKo Vet zur Blauzungenkrankheit: Autogener BTV-3-Impfstoff derzeit nicht anwendbar29. April 2024 (Symbolbild) Foto: © elenavolf – stock.adobe.com Das Friedrich-Loeffler-Institut und die StIKo Vet informieren darüber, dass die Anwendung eines autogenen BTV-3-Impfstoffs zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease) derzeit nicht möglich ist. Bereits geimpfte Tiere sind zu überwachen. Im September 2023 ist ein neuer Serotyp, Serotyp 3, des von Gnitzen übertragenen Blauzungenvirus in den Niederlanden aufgetreten. Das Virus hat sich dort rasant verbreitet und Mitte Oktober auch Deutschland erreicht. Es verursacht schwere Krankheitserscheinungen bei Wiederkäuern und v.a. bei Schafen erhebliche Verluste. Bestehende Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit schützen nicht vor dem neuen Serotyp. Mehrere Pharmafirmen arbeiten an der Zulassung eines neuen Impfstoffs. Es ist aber bislang nicht absehbar, wann zugelassene Tierimpfstoffe gegen das neue Blauzungenvirus in Deutschland in ausreichender Menge verfügbar werden. Um empfängliche Wiederkäuer schnellstmöglich, d.h. vor Beginn der Gnitzenaktivität im Frühsommer, vor einer Infektion mit dem Blauzungenvirus schützen zu können, wurde der SAN Group Biotech Germany GmbH, einem renommierten Hersteller autogener Impfstoffe[1], durch das Land Niedersachsen die Erlaubnis erteilt, einen autogenen BTV-3 Impfstoff herzustellen. Das FLI und die StIKo Vet haben die Entscheidung des Landes Niedersachsen im Vorfeld beratend begleitet. Die StIKo Vet hat in einer jüngsten Stellungnahme die Anwendung einer solchen autogenen BTV-3 Vakzine als Notfall-Vakzine zur Überbrückung der Zeit, bis ein regulär anwendbarer Impfstoff in Deutschland verfügbar ist, unter bestimmten Voraussetzungen befürwortet. Verabreichung des Impfstoffes umgehend stoppen – bereits geimpfte Tiere überwachen Am vergangenen Montag, den 23.4.2024, hat die SAN Group Biotech Germany GmbH alle bis dahin ausgelieferten Impfstoffchargen des autogenen BTV-3 Impfstoffs, Anivac BTV-3, zurückgerufen und die Auslieferung bestellter Chargen gestoppt. Der Hersteller erklärt, dass „bei Nachuntersuchungen Mängel bei Inprozesskontrollen festgestellt wurden und es nach Impfung zu Nachweisen des Virus mittels PCR kam. Die Verabreichung des Impfstoffes ist umgehend zu stoppen. Bereits geimpfte Tiere sind regelmäßig tierärztlich zu beobachten. Von einer Verbringung bereits geimpfter Tiere in BTV-3 freie Zonen ist abzusehen.“ Wie es zu diesem Vorfall kommen konnte, wird derzeit intensiv untersucht. Die Anwendung einer autogenen BTV-3 Vakzine ist damit im Moment nicht möglich. [1] autogene Tierimpfstoffe (auch als „bestandsspezifische Impfstoffe“ bezeichnet) sind eine besondere Produktgruppe immunologischer Tierarzneimittel: sie dürfen nur angewendet werden, wenn kein regulärer Tierimpfstoff verfügbar ist; sie unterliegen nicht einer regulären Zulassungspflicht; sie müssen inaktiviert sein, nach standardisierten Verfahren aus einem Erreger einer Tierkrankheit (Bakterium oder Virus) hergestellt werden und dürfen nur bei Tieren eingesetzt werden, die in einem epidemiologischen Zusammenhang mit den Tieren stehen, aus denen der Erreger isoliert wurde.
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