Fluchtversuch und Urkundenfälschung bei Welpenschmuggel16. Februar 2022 Zwergspitz (Symbolbild) Foto: © Jeannette 1980 – pixabay.com In den letzten zwei Jahren treffen Zöllner bei ihren Kontrollen auf den Straßen und Autobahnen vermehrt auf geschmuggelte Hundewelpen. Ein Versuch, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, war ihnen aber so noch nicht untergekommen. Auch waren die Unterlagen komplett gefälscht. Bei einer Routinekontrolle auf der BAB 94 hielten die Zollbeamten einen bulgarischen PKW mit zwei Personen auf. Bei der üblichen Befragung gaben die Insassen des Pkw an, dass sie von Bulgarien über Deutschland nach Italien unterwegs wären um ein Auto zu kaufen. Papiere oder Nachweise hierfür konnten sie nicht vorzeigen, was die Zollbeamten veranlasste, den Pkw genauer unter die Lupe zu nehmen. Im Innenraum des Pkws fanden sie dann schließlich vier Zwergspitzwelpen, sowie auch drei Blanko-Kaufverträge für Tiere. Die Hundewelpen wurden in zwei kleinen Taschen (mit Lüftungsnetz) ohne Wasser und Futter aufgefunden. In den dann erst vorgelegten Heimtierausweisen für die Welpen fehlten sämtliche Halterangaben. Auch war auffällig, dass die Tiere einen jüngeren Eindruck machten als auf den Heimtierausweisen angegeben und die eingetragenen Impfungen nicht zweifelsfrei vor Ort geklärt werden konnten. Aufgrund der getroffenen Feststellungen stand der Verdacht des gewerblichen Verbringens von Hundewelpen ohne die nötigen Dokumente, wie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs als Hundetransporter und die Transportzulassung für Hunde, im Raum. Die Zollbeamten kontaktierten deshalb das zuständige Veterinäramt sowie das Tierheim Ebersberg. Im Tierheim angekommen und nach Aufnahme aller notwendigen Daten, wurden der Hundeschmugglerin wohl die Konsequenzen ihres Tuns erst richtig bewusst, was sie dazu veranlasste den Versuch zu unternehmen, zu flüchten. Einer der Zollbeamten konnte den Fluchtversuch jedoch unterbinden. Zu den anschließend vor Ort kassierten 200 Euro Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe und den zusätzlichen Unterkunftskosten für die Tiere wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Hinzu kommt der Straftatbestand der Urkundenfälschung. Diese Information gab das Veterinäramt dem Hauptzollamt erst kürzlich bekannt, da die Blutuntersuchung der Welpen ergab, dass keine der eingetragenen Impfungen verabreicht wurde. Nach Auskunft des Tierheims Ebersberg müssen die Kleinen nun noch ein paar Tage in Quarantäne verbringen, bevor sie endgültig ein neues Zuhause finden können.
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