Forschungsförderung mal drei: Grundlagen, Klinik und Versorgung

Die geförderten Antragsteller (v. l.): David Fink, Anna Maria Voigt, Katharina Wall und Marlene Saßmannshausen. Alle Fotos: Schulz/Biermann Medizin

Drei Forschungsförderungen im Gesamtwert von 60.000 Euro wurden von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) respektive der Stiftung Auge auf der 122. Jahrestagung in Berlin vergeben. Zwei Projekte werden im Bereich Netzhaut und zwei Vorhaben (ein geteilter Preis) im Bereich Versorgungsforschung unterstützt.

Die grundlagenwissenschaftliche Forschungsförderung Netzhaut der DOG, dotiert mit 20.000 Euro (Stifter: Roche Pharma), geht an Dr. Katharina Wall (Bonn) für ihr Projekt „Fluoreszenz-Lebensdauer-Messungen zur Charakterisierung des Retinalen Pigmentepithels bei Altersabhängiger Makuladegeneration“.  Die Jury überzeugte „das translationale Potenzial des Projektes“.
Das Projekt, so die Jury, basiere auf dem Nutzen der Autofluoreszenzanalysen der Netzhaut bei Patienten mit hochauflösender Funduskopie. Biomarker ermöglichten Absicherungen von Diagnosen, Verlaufskontrollen, Bewertung des Schweregrades oder therapierelevante Unterklassifizierungen von Netzhauterkrankungen. Häufig entstehe die Definition solcher Biomarker aus dem klinischen Alltag durch Korrelationsanalysen heraus, seien aber oft auch aus der Ursachenforschung begründet und basierten dann damit auf konkreten pathophysiologischen Prozessen. Diese „Brücke auf der Suche nach pathophysiologisch begründeten Biomarkern“ baue das ausgewählte Projekt. Die bisher weitgehend verwendeten Zellkulturmodelle zur Begründung des metabolischen Stresses als Folge von Lipofuszinanreicherungen im retinalen Pigmentepithel sollen in dieser Arbeit durch Spenderaugen ersetzt werden. Dies führe die Methode nahe an die klinische Anwendung heran.

Verbesserte Korrelation von Morphologie und Funktion

Die klinische Forschungsförderung Netzhaut der DOG, ebenfalls mit 20.000 Euro dotiert und ebenfalls von Roche Pharma gestiftet, unterstützt das gemeinsame Projekt von Dr. Marlene Saßmannshausen und Julius Ameln, PhD (beide Bonn). Dieses Vorhaben widmet sich der Untersuchung der In-vivo Photorezeptorfunktion an „complete retinal-pigment-epithelium and outer retinal atrophy(cRORA)“-Läsionen bei AMD mittels klinisch konventioneller und „adaptive optics scanning light ophthalmoscopy(AOSLO)“-basierter Mikroperimetrie“. Das Ziel dieser Forschungsstudie sei es, „eine noch bessere Korrelation zwischen morphologischen Veränderungen und der dadurch hervorgerufenen Funktionsminderung zu erfassen und damit eine klinisch wichtige und unverändert offene Diagnostik zu ermöglichen.“ Die Jury, so heißt es, habe dieses Projekt als den „mit Abstand besten Antrag aller Bewerbungen“ eingestuft

Analyse des TOFU-Register-Bildmoduls und
Kosten neu aufgetretener Sehbehinderung

Zu gleichen Teilen an zwei Vorhaben vergeben wurde die mit insgesamt 20.000 Euro (Stifter: Roche Pharma) dotierte Forschungsförderung Versorgungsforschung der Stiftung Auge.
Dr. Anna Maria Voigt (Mainz) erhält die Förderung für ihr Projekt „Kosten von neu aufgetretener Sehbehinderung und Blindheit“ und Dr. David Fink (Bonn) für sein Vorhaben „Prognostische Relevanz von Biomarkern in der Bildgebung bei Patienten des TOFU-Registers (Treatment exit options for noninfectious uveitis)“.

Im Projekt von Fink, so die Jury, solle zunächst die Bilddatenbank des Registers anhand etablierter bildmorphologischer Biomarker charakterisiert werden, welche schon heute essenziell für die Diagnose und das Therapiemonitoring seien. Anschließend werde die prognostische Relevanz der Biomarker im Zusammenhang mit Therapieentscheidungen analysiert. Die Analyse des Bildmoduls sei wesentlich, um im Rahmen des TOFU-Registers umfassende Leitlinien zur Therapiereduktion bei nichtanteriorer nichtinfektiöser Uveitis zu erarbeiten. Darüber hinaus bietet diese Bilddatenbank mit langfristig dokumentierten Behandlungsverläufen eine hervorragende Grundlage, um in Zukunft KI-basierte Bildanalysealgorithmen zu trainieren und zu validieren.

Voigt will im Rahmen ihrer Studie erheben, wie sich die direkten und indirekten Kosten von Sehbehinderung in Deutschland bei neu aufgetretenen Erblindungen darstellen. Darüber hinaus soll erfasst werden, inwiefern die geschilderte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen (Ressourcen) mit dem subjektiven Bedarf betroffener Personen übereinstimmt. Anhand dieser Primärdatenerhebung soll zudem betrachtet werden, wie sich die Ausgaben zur Behebung möglicher Barrieren im häuslichen Umfeld et cetera bei Personen mit schwerwiegender Seheinschränkung gestalteten, die sich zur Blindengeldbegutachtung vorgestellt haben.
„Diese Studie wird somit wichtige Daten sowohl zur subjektiven als auch objektiven Versorgung von neu stark seheingeschränkten Personen liefern, die eine verbesserte Versorgung dieser vulnerablen Personen ermöglicht“, ist die Jury überzeugt. Gerade dieser gesellschaftlichen Gruppe mit oftmals wenig oder keiner Aussicht auf Heilung ihrer Erkrankung sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. (dk)