Frisst die Krankenhaus-Revolution ihre Kinder?

Könnte so die Zukunft deutscher Krankenhäuser aussehen? Bild (KI-generiert): icon -stock.adobe.com

Die Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) zur Klinikreform und zum Transparenzgesetz haben bei Krankenhäusern und Krankenkassen sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Was die einen auf die Barrikaden treibt, ist für die anderen ein notwendiger Prozess.

Die Deutsche Krankengesellschaft (DKG) wirft dem Minister eine „Absage (…) an eine Krankenhausreform im Konsens mit den Ländern“ vor. Die Krankenhäuser kritisieren, dass Lauterbach die Kliniklandschaft in gute und schlechte Krankenhäuser spalte, den Ländern die Planungshoheit für die Krankenhäuser entziehe und den “kalten Strukturwandel” mit immer mehr Insolvenzen tatenlos zur Kenntnis nehme.

Mit einem gemeinsamen Aufruf fordern die DKG, die Landeskrankenhausgesellschaften und zahlreiche Krankenhausträgerverbände den Bundesgesundheitsminister auf, die Krankenhausreform mit Blick auf eine gesicherte Patientenversorgung in Deutschland und gemeinsam mit den Bundesländern und den Krankenhausträgern voranzutreiben.

Lauterbach als Klinik-Terminator

Die Erklärung zeichnet unter den Überschriften „Herr Minister Lauterbach, wachen Sie auf!“, „…hören Sie auf!, „…kehren Sie um!“, „…fangen Sie an!“, „…handeln Sie jetzt!“ ein Bild von Lauterbach als realitätsfernen, behandlungsresistenten Möchtegern-Revolutionär, der „Kampagnen gegen Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern“ durchführe, die Qualität in der Versorgung schlechtrede und das Vertrauen der Menschen in das deutsche Gesundheitswesen zerstöre. „Hören Sie auf, Krankenhäuser in gute und schlechte Standorte zu spalten und gegeneinander auszuspielen“, fordern die Unterzeichnenden. „Sie als sozialdemokratischer Gesundheitsminister und die gesamte Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sind verantwortlich für das weitere Krankenhaussterben und die wirtschaftliche Notlage der Kliniken. Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht, handeln Sie.“

Ganz anders sieht der AOK-Bundesverband die Lage: „Schon seit Jahren ist es unser Mantra in der Kommunikation mit unseren Versicherten: Vor einer planbaren Operation lohnt es sich, die Ergebnisse der Kliniken in der Umgebung zu vergleichen und sich für ein Krankenhaus mit guten Behandlungsergebnissen, adäquater Ausstattung und hohen Fallzahlen zu entscheiden“, erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jens Martin Hoyer. Viele Qualitätsinformationen lägen bereits im Gesundheitsnavigator der AOK und in anderen Vergleichsportalen vor. „Dennoch unterstützen wir jeden Ansatz, noch mehr Qualitätstransparenz für Patientinnen und Patienten sowie für einweisende Ärztinnen und Ärzte zu schaffen. Daher halten wir das geplante Transparenzverzeichnis von Minister Lauterbach auch weiterhin grundsätzlich für sinnvoll.“

AOK für Transparenzgesetz mit Leistungsgruppen

In einem Punkt teilt der AOK-Bundesverband die Perspektive der Bundesärztekammer (wir berichteten): „Das Tauziehen zwischen Bund und Ländern um das Krankenhaustransparenzgesetz darf aber nicht dazu führen, dass die eigentliche Reform auf der Strecke bleibt und sich weiter verzögert“, mahnt Hoyer. Die „überfällige Reform“ verfolge das große Ziel, dass sich alle Patienten in Deutschland künftig darauf verlassen können, dass sie in jedem Krankenhaus die bestmögliche Behandlungsqualität erhalten. Hierzu befürwortet der AOK-Bundesverband im Gegensatz zur DKG auch das geplante System der Leistungsgruppen.

„Zurückhaltung“ fordert Hoyer dagegen bei zusätzlichen finanziellen Mitteln für die Krankenhäuser. „Die von den Ländern geforderte rückwirkende Anhebung der Landesbasisfallwerte für 2022 und 2023 würde die Beitragszahlenden über Gebühr belasten. Das ist angesichts der ohnehin stark steigenden Kosten für die stationäre Versorgung, die jetzt schon bei knapp 100 Milliarden Euro allein aus den Mitteln der GKV liegt, nicht zu leisten. Und es trägt auch nicht zur gezielten und qualitätsorientierten Förderung bedarfsnotwendiger Strukturen bei.“ Dies bedeutet im Klartext, dass die Kassen, wenn man die AOK als stellvertretend betrachten kann, den von der DKG kritisierten „kalten Strukturwandel“ als Gesundschrumpfungsprozess auffasst, bei dem es notwendigerweise Verlierer geben muss.

(ms)