Frühgeburt: Universitätsklinikum Dresden fordert Beibehaltung der Mindestmengen

Frühgeborenes Baby wird am Uniklinikum Dresden versorgt. Quelle: UKD/Marc Eisele

Seit Januar 2024 gilt bei Frühgeburten die Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Das Universitätsklinikum Dresden und die Gesellschaft für Perinatalmedizin (DGPM) fordern eine Beibehaltung dieser Regelung.

Zehn Prozent aller Kinder in Deutschland kommen zu früh, also vor der 37. Schwangerschaftswoche, auf die Welt. Ein Prozent der Schwangerschaften endet sogar bereits vor der 32. Woche. Diese Kinder, die extrem unreif und mit einem Körpergewicht unter 1250 Gramm geboren werden, benötigen im Krankenhaus eine Versorgung auf fachlich hohem Niveau und mit entsprechender technischer Ausstattung. Untersuchungen zeigen, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der Mortalität Frühgeborener und der Anzahl der versorgten Kinder gibt.

Seit Januar 2024 gilt bei Frühgeburten die Mindestmengenregelung des GBA. Demnach müssen Kinderkliniken jährlich mindestens 25 frühgeborene Kinder mit einem geringen Geburtsgewicht behandeln, um diese besonders vulnerablen Neugeborenen versorgen zu dürfen.

Prof. Uwe Platzbecker, Medizinischer Vorstand am Uniklinikum Dresden, fordert eine Beibehaltung dieser Regelung. „Die Versorgung frühgeborener Kinder und ihrer Familien von einem interdisziplinären und erfahrenen Team ist für ihr gesundes Heranwachsen unerlässlich“, sagt er und fügt hinzu: „Deshalb ist die Konzentration und Zentralisierung von Expertise wichtig, um eine langfristig bessere Versorgung sicherzustellen.“

Klage dreier Bundesländer

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben jetzt beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen diese Regelung eingereicht. Das Gericht soll entscheiden, ob eine Festlegung von Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in die Hoheit der Bundesländer eingreift.

„Mit der Klage werden alle bisherigen Bemühungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität frühgeborener Kinder infrage gestellt“, betont Prof. Mario Rüdiger, Direktor des Zentrums für feto-neonatale Gesundheit am Universitätsklinikum Dresden und Präsident der DGPM. Das erneute Hinauszögern der dringend notwendigen Strukturanpassungen stelle eine Gefahr für diese Kinder dar, nicht nur in den klagenden Bundesländern. „Eine Maximalversorgung, die in rund 50 Einrichtungen zentralisiert ist und gleichzeitig sicherstellt, dass Geburten mit niedrigem Risiko in Anwesenheit einer Kinderärztin oder eines Kinderarztes wohnortnah erfolgen können, würde deutschlandweit eine sichere Geburt und optimale Versorgung extrem unreifer Kinder gewährleisten“, so Rüdiger abschließend.