Frust nach Honorarverhandlungen für niedergelassene Ärzte

KBV-Vorstand: Andreas Gassen, Sybille Steiner und Stephan Hofmeister (v.l.). Foto: © axentis.de/Lopata

„Enttäuscht“ zeigten sich die Vorstände der KBV nach der ersten Runde im Bewertungsausschuss am 14. August. Der Sitzung vorausgegangen waren zahlreiche vorbereitende Treffen auf der Arbeitsebene von KBV und GKV-Spitzenverband.

„Wie ein roter Faden zieht sich durch, dass die Kassenseite die ärztliche Leistung überhaupt nicht berücksichtigen will im Rahmen der Anhebung des Orientierungswertes (OW). Sie verweist auf hohe finanzielle Belastungen, die ihr durch Krankenhausreform und andere gesetzgeberische Maßnahmen aufgebürdet würden. Doch das kann und darf nicht das Problem der Praxen sein und geht schon mal gar nicht. Immerhin scheint es eine Annäherung bei den sogenannten technischen Leistungen zu geben, worunter unter anderem die Personalkosten der Medizinischen Fachangestellten fallen“, sagten die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Unmut auch aus den Ländern. So erläuterte der Vorstandsvorsitzende der KV-Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Karsten Braun: „Die Kosten sind für die Arztpraxen massiv gestiegen, die Honorare in den vergangenen Jahren hingegen nicht. Gehälter für die MFA, Raumkosten usw. haben sich stark erhöht. Die Konsequenzen sind, dass sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert. Das hat fatale Konsequenzen für die Versorgung.“

Schon heute bestehe, so Braun, ein wesentliches Problem in der Versorgung darin, dass es immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte gibt, die in eine Praxis einsteigen oder sie übernehmen. „Wir suchen händeringend nach Ärztinnen und Ärzten, die das unternehmerische Risiko übernehmen und andere Ärzte anstellen. Die Zahl unserer Mitglieder, die als Angestellte tätig sind, hat sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Aber dafür braucht es auf der anderen Seite auch Ärzte, die die Funktion als Unternehmer und Arbeitgeber übernehmen. Gerade diese Konstellation bringt Risiken mit sich, die viele Ärzte nicht übernehmen möchten.“

Das Risiko, bei angestellten Ärzten Verluste zu schreiben, sei einfach zu hoch. „Das Problem zieht weitere Kreise. Denn auch die Kommunen klagen darüber, dass sie beispielsweise kommunale Versorgungszentren nicht kostendeckend betreiben können“, betonte Braun.

Die Finanzierungsverhandlungen werden in der nächsten Woche fortgesetzt. Der Rahmen dafür ist – anders als bei Tarifverhandlungen – einem gesetzlich engen Korsett unterworfen. Im entsprechenden Paragrafen des Sozialgesetzbuches V (SGB V) ist geregelt, welche Faktoren für die Anpassung des OW berücksichtigt werden können.