G-BA-Beschluss: Abnehmspritze auch bei starkem Übergewicht keine Kassenleistung28. März 2024 Am 21. März 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass das zur Gewichtsreduktion zugelassene Fertigarzneimittel Wegovy® als „Lifestyle-Arzneimittel“ auch weiterhin nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird – selbst bei krankhaftem Übergewicht. Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Solche Arzneimittel gelten als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Dieser gesetzliche Verordnungsausschluss greift auch für das Fertigarzneimittel Wegovy mit dem Wirkstoff Semaglutid, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist. Der G-BA hat den Ausschluss als Kassenleistung kürzlich durch einen Beschluss formal nachvollzogen und Wegovy, auch bekannt als „Abnehmspritze“, in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage II – Lifestyle-Arzneimittel) entsprechend gelistet. Die gesetzliche Regelung zum Verordnungsausschluss galt aber bereits zuvor, wie der G-BA in einer Mitteilung zum aktuellen Beschluss betont. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung zugelassen sind und bei anderen Indikationen wie dem Diabetes mellitus Typ 2 angewendet werden, fallen nicht unter den gesetzlichen Verordnungsausschluss. Eigenen Angaben zufolge hatte sich der G-BA im Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf mit Forderungen auseinandergesetzt, für Wegovy Sonderregelungen zumindest bei starkem Übergewicht (ab einem Body-Mass-Index über 30 kg/m2) aufgrund des erhöhten Risikos für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen in diesen Fällen zu treffen. Einen solchen Entscheidungsspielraum sah der G-BA aufgrund des generellen gesetzlichen Verordnungsausschlusses jedoch nicht. Der Beschluss tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ein Wirkstoff – drei Fertigarzneimittel Das pharmazeutische Unternehmen bringt den Wirkstoff Semaglutid für verschiedene Anwendungsgebiete und unter jeweils anderen Produktnahmen auf den Markt: Wegovy, Rybelsus® und Ozempic®. Wegovy ist – ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität – für adipöse oder stark übergewichtige Patientinnen und Patienten zur Gewichtsregulierung zugelassen. Aufgrund des Anwendungsgebietes „Gewichtsregulierung“ gilt der gesetzliche Verordnungsausschluss. Deshalb kann Wegovy auch nicht im jüngst vom G-BA beschlossenen DMP Adipositas berücksichtigt werden – der G-BA hat hier keinen Ermessensspielraum. Rybelsus/Ozempic sind zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen: Eine Verordnung ist in diesem zugelassenen Anwendungsgebiet seit Markteintritt in Deutschland möglich – die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten.
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