G-BA Beschluss zu dDMP: Nachbesserung in der Diabetesversorgung nötig28. März 2025 Foto: © WindyNight/stock.adobe.com Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), digitale Module für die strukturierte Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 einzuführen. Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen haben sich bewährt: „Seit der Einführung von DMP für Personen mit Diabetes Typ 1 und Typ 2 hat sich deren Versorgung deutlich verbessert. Studien zeigen Rückgänge bei Amputationen um 58 Prozent, bei Erblindungen um 64 Prozent und bei der Dialysepflicht um 36 Prozent“, bilanziert Dr. Tobias Wiesner, niedergelassener Diabetologe aus Leipzig, Vorstandsmitglied der DDG sowie des Bundesverbandes niedergelassener Diabetologen (BVND). Doch der bürokratische Aufwand in den Praxen sei nach wie vor hoch und die Honorierung vielfach nicht wirtschaftlich. Das gefährde die Zukunft der ambulanten Diabetologie, so Wiesner. Auch Prof. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der Kommission Digitalisierung der DDG betont: „Das digitale DMP kann ein echter Fortschritt werden – aber nur, wenn wir gleichzeitig die Strukturprobleme der bestehenden DMP lösen und damit ein stabiles Fundament für die Versorgung schaffen.“ Mehr Flexibilität und Effizienz durch digitale Module Die vom G-BA beschlossenen neuen digitalen Module ergänzen die bestehenden DMP und ermöglichen laut DDG mehr Flexibilität in der Versorgung: Ärztliche Konsultationen können per Video erfolgen, Informationen auch asynchron über sichere Messenger-Dienste ausgetauscht werden. Ein datengestütztes Glukosemanagement unterstützt dabei eine individuelle, eng abgestimmte Therapie zwischen Praxis und Patient. Behandelnde und Versicherte können darauf freiwillig zurückgreifen, so die DDG weiter. „Das dDMP ermöglicht eine optimierte personalisierte Betreuung. Die Behandlung kann so noch stärker auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet werden. Gleichzeitig wirkt es dem steigenden Fachkräftemangel entgegen“, erklärt Müller-Wieland. „Die Nutzung von Diabetes-Technologien, wie sie schon heute überwiegend eingesetzt werden und das Vorliegen breiter digitaler Datenstrukturen machen ein digitales DMP geradezu unumgänglich.“ Bezüglich der verfügbaren digitalen Daten arbeitet die DDG seit vielen Jahren an der eDA (elektronische Diabetesakte), die problemlos an die ePA angeschlossen werden könnte und mit dem dDMP mehr Schlagkraft erhalten würde. Damit Praxen digitale DMP-Module anbieten können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie benötigen ein digitales Terminmanagement, müssen Videosprechstunden anbieten und Dienste der Telematik-Infrastruktur nutzen. Versicherte wiederum können nur teilnehmen, wenn sie die elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen. Tiefgreifende Reform notwendig Doch damit das neue dDMP sein volles Potenzial entfalten kann, fordert die DDG gemeinsam mit dem BVND in einer Stellungnahme grundlegende Reformen des bestehenden DMP-Systems. Zudem stellen sie explizit Anforderungen an das neue dDMP, um eine reibungslose und nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Hierzu gehören: 1. Wirtschaftlichkeit sicherstellen: Rückwirkende Ausschreibungen mit Honorarrückforderungen müssen abgeschafft werden. 2. Dokumentation vereinfachen: Die digitale Einschreibung ins DMP sollte verpflichtend werden, da so eine Doppeldokumentation (analog und digital) vermieden wird. Daten sollten automatisiert aus Praxisverwaltungssystemen (PVS) in die ePA überführt werden. 3. Digitale Leistungen vergüten: Videosprechstunden, Beratung per Video und digitale Schulungen müssen verbindlicher Teil der DMP-Verträge werden – mit klarer Vergütung. 4. Krankenhäuser einbinden/intersektionale Versorgung ermöglichen: Stationäre Einrichtungen müssen für die Mitbehandlung von Menschen mit Diabetes im DMP besser integriert und finanziell beteiligt/berücksichtigt werden. 5. Einheitliche Verträge: Für die digitalen DMP sollten bundesweite, sektorenübergreifende Verträge gelten, um bürokratische Hürden zu senken. 6. Digitale Schnittstellen schaffen und zusammenführen: Es muss die Telematik-Infrastruktur genutzt und ein strukturierter Zugang zu DMP-Daten für alle Behandelnden ermöglicht werden. Außerdem sollten digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) einbezogen werden, um Patientenschulungen in DMP zu integrieren.
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