G-BA gefördertes Projekt identifiziert Optimierungsbedarf bei der Versorgung von Menschen mit angeborenen Herzfehlern

Foto: ©Svea Pietschmann/G-BA

Das vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) geförderte Projekt OptAHF zeigt Versorgungsdefizite und Verbesserungspotenziale bei angeborenen Herzfehlern (AHF) auf. Erste Rückmeldungen an den Innovationsausschuss unterstreichen die Bedeutung der gewonnenen Erkenntnisse.

Von Juni 2018 bis April 2022 hatte der Innovationsausschuss das Versorgungsforschungsprojekt OptAHF  mit insgesamt ca. 1,8 Millionen Euro gefördert. Das Projekt analysierte Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen (Barmer) sowie Sekundärdaten des Nationalen Registers für AHF und des Statistischen Bundesamtes. Ziel war es, die Versorgungsrealität von Patientinnen und Patienten mit AHF in Deutschland abzubilden und Versorgungsdefizite aufzuzeigen (wir berichteten zu den Details des Projektes).

Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass entgegen geltender Leitlinienempfehlung fast 50 Prozent der erwachsenen Patientinnen und Patienten mit einem AHF ausschließlich hausärztlich versorgt wurden. Dies betraf auch mehr als 25 Prozent der Patientinnen und Patienten mit komplexen AHF. Diese Versorgung war mit einem signifikant höheren Sterberisiko und dem Risiko von schweren unerwünschten Ereignissen assoziiert. Die Ergebnisse des Projekts bezüglich schwangerschaftsassoziierter Komplikationen bei Patientinnen mit AHF verdeutlichen, dass die mütterliche Komplikationsrate bei diesen Frauen höher lag, als bei Frauen ohne einen AHF. Bei den Neugeborenen von AHF-Müttern fanden sich nachteilige Unterschiede im Vergleich zu Kindern von Nicht-AHF-Müttern in der Frühmortalität, der Notwendigkeit intensivmedizinischer Behandlungen und in der Anzahl aufgetretener Fehlbildungen.

Der G-BA betont: Insgesamt habe das Projekt wichtige Erkenntnisse über Patientinnen und Patienten mit AHF generiert, aus denen direkte Handlungsanweisungen für den alltäglichen Umgang abgeleitet werden können. Alle Informationen bereitete das Projekt auf und stellt sie über die Website des Nationalen Registers für AHF zur Verfügung.

Der Innovationsausschuss hat die Projektergebnisse beispielsweise an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V., fachärztliche Verbände und die Gesellschaft für Kardiologie weitergeleitet. Verbunden damit war die Bitte zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Leitlinien berücksichtigt werden können.

Erste positive Rückmeldungen zu den Projektergebnissen liegen dem Innovationsausschuss bereits vor, wie der G-BA kürzlich bekannt gab. So unterstreicht die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler e.V. die Bedeutung der Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt: Die gewonnenen Erkenntnisse könnten dazu beitragen, dass die speziellen Versorgungsstrukturen für Erwachsene mit AHF und die Notwendigkeit der Versorgung durch Spezialistinnen und Spezialisten bei Hausärztinnen und Hausärzten besser bekannt werden. Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. stellt das Projekt einen wichtigen Meilenstein in der Versorgungsforschung dar und ermögliche die Beantwortung vieler unterschiedlicher Forschungsfragen mit großen Patientenzahlen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird die Anregung aufgreifen, bei geeigneten Themen auf der Plattform www.gesundheitsinformation.de explizit Aspekte von AHF zu ergänzen.