G-BA sieht für Pembrolizumab beträchtlichen Zusatznutzen bei Brust- und Speiseröhrenkrebs

Molekulares Modell von Pembrolizumab. Bild: © Kateryna_Kon – stock.adobe.com

Positiv bewertet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den PD-1-Inhibitor Pembrolizumab bei zwei neuen Anwendungsgebieten zur Krebstherapie: Einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen sah der G-BA beim Einsatz gegen triple-negativen Brustkrebs. Für den Einsatz gegen Speiseröhrenkrebs vergab er aufgrund der guten Studienqualität sogar die Kategorie „Hinweis“ auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Speiseröhrenkrebs: Erstmals Bewertung von Erstlinientherapie

Der G-BA hat mit Pembrolizumab zum ersten Mal eine Erstlinientherapie-Option beim Speiseröhrenkrebs bewertet. In der Studie des Herstellers konnte eine deutlich verlängerte Überlebenszeit von ca. fünf Monaten nachgewiesen werden, wenn Pembrolizumab in Kombination mit platin- und fluoropyrimidinhaltiger Chemotherapie eingesetzt wird. Vergleichstherapie war eine alleinige platin- und fluoropyrimidinhaltige Chemotherapie. Signifikante Unterschiede zeigten sich auch bei den Symptomen Schmerzen, Atem- und Schluckbeschwerden. Untersucht hatte der Hersteller den Einsatz bei Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten, nicht kurativ zu behandelndem Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre mit PD-L1 exprimierenden Tumoren.

Im Laufe des Jahres stehen weitere Nutzenbewertungen zu Wirkstoffen in diesem Anwendungsgebiet an, die ebenfalls als Erstlinientherapie eingesetzt werden.

Brustkrebs: Weitere Option im Kampf gegen aggressiven Tumor

Erstmals konnte anhand der Studien des pharmazeutischen Unternehmers beim Einsatz von Pembrolizumab in Kombination mit den Wirkstoffen nab-Paclitaxel oder Paclitaxel als Chemotherapie bei der Behandlung von triple-negativem Brustkrebs in patientenrelevanten Endpunkten ein beträchtlicher Zusatznutzen gezeigt werden. Vor allem die deutlich verlängerte Überlebenszeit der Erkrankten war für das gute Ergebnis der Zusatznutzenbewertung verantwortlich.

Im Laufe des Jahres wird der G-BA weitere Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel zur Behandlung von Brustkrebs bei dieser Tumorvariante vornehmen.

Hintergrund
Der G-BA beschäftigt sich nicht das erste Mal mit Pembrolizumab, sondern hat diesen Wirkstoff bereits im Zusammenhang mit anderen Krebsarten bewertet, zuletzt beim Lymphdrüsenkrebs (Hodgkin-Lymphom), Harnblasenkrebs und Darmkrebs.

Seit dem Jahr 2011 bewertet der G-BA alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen nach Markteintritt und prüft, ob es einen Zusatznutzen gegenüber vergleichbaren Therapieoptionen gibt. Den Auftrag zur Nutzenbewertung erhielt der G-BA über das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG).

Das Ergebnis der Zusatznutzenbewertung ist die Entscheidungsgrundlage dafür, wie viel die gesetzliche Krankenversicherung für ein neues Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff zahlt. Bisher gilt in den ersten zwölf Monaten nach Markteintritt eines Arzneimittels der vom Hersteller festgelegte Preis.