GBCOG: Klarstellung zu Ovarialkarzinom-Screening

Prof. Anton J. Scharl. Foto: © DGGG

Nachdem das IQWiG sich kürzlich in einer Stellungnahme verteidigt hat und die gynäkologischen Fachgesellschaften DGGG und den BVF (GBCOG) dazu aufgefordert hat, selbst Studien zum Thema duchzuführen, meldet sich das GBCOG erneut zu Wort.

Das GBCOG: “Im Januar 2019 hatte das IQWIG von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) eine Stellungnahme zu einem Thema aus dem Umfeld der Diagnostik von Veränderungen der Eierstöcke erbeten und erhalten, aber diese Stellungnahme bis jetzt nicht beantwortet, diskutiert oder berücksichtigt. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die Erkenntnislage zur Früherkennung von Ovarialtumoren sich gegenüber früheren Publikationen geändert habe. Auf diesen Sachverhalt hat das German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), eine gemeinsame Einrichtung von DGGG und dem Berufsverband der Frauenärzte, in einer Pressemitteilung vom 06.11.2019 hingewiesen.”

In einer Stellungnahme sei nun das IQWiG verwundert, dass die Frauenärzte eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke bei gesunden Frauen als Screening befürworten würden. Allerdings sei dies nicht die Absicht des GBCOG gewesen.

“Das Ziel eines Screenings ist es, durch eine Untersuchung einen Vorteil für die gescreente Bevölkerungsgruppe insgesamt zu erreichen. Allerdings steht beim Screening primär der Vorteil einer Populationsgruppe, nicht der einzelner Mitglieder dieser Gruppe im Fokus”, so GBCOG. “Die Leitlinie der DGGG sieht bekanntermaßen die derzeitige Studienlage für eine generelle Verankerung der Sonographie im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung als noch nicht ausreichend an. Diese Einschätzung bleibt bestehen.”

Allerdings verweist das GBCOG auf aktuelle Daten, die zeigen, dass unter bestimmten Qualitätsbedingungen die Ultraschall-Untersuchung der Eierstöcke einen Vorteil für einzelne Frauen bringen könnte. Unter diesen Qualitätsbedingungen ist die Trefferquote, deutlich besser als 1:10.

Sie kritisieren, dass weiterhin Zahlen aus älteren Publikationen verwendet werden, ohne neue Erkenntnisse einzubeziehen. Frauen, denen eine Früherkennung nach den Kriterien „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ zu wenig Sicherheit bedeutet, würden mit solchen Botschaften nicht ausreichend und korrekt beraten.

Dazu das GCBOG: “Frauen haben das Recht auf eine korrekte, umfassende und neutrale Information für eine persönliche Entscheidung darüber, welche Maßnahmen sie treffen und welche Untersuchungen sie durchführen lassen, um ihre individuelle Gesundheit möglichst lange zu erhalten. Dazu braucht es auch eine klare Begrifflichkeit.”

Mit einem Screening sollte ein individueller Entscheidungsspielraum offenstehen. Denn die Früherkennung einer bösartigen Veränderung der Eierstöcke per Ultraschall kann entgegen früheren Publikationen und Erkenntnissen nach aktuellem Kenntnisstand durchaus einen Gewinn an Lebensqualität und an Lebensjahren bringen, so die Fachgesellschaften.