Gefäßmediziner fordern: Herz- und Gefäßgesundheit als Einheit denken29. August 2024 Symbolfoto: ©peterschreiber.media/stock.adobe.com Herz und Gefäße bilden zusammen ein System. Daher empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG), das geplante Gesundes-Herz-Gesetz auf die Gefäße auszuweiten. Mit dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit („Gesundes-Herz-Gesetz“, GHG) soll die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert und so gegen die derzeit häufigste Todesursache in Deutschland vorgegangen werden. Herz und Gefäße seien jedoch nicht ohne einander zu denken, betont die DGG, weshalb aus Sicht der Fachgesellschaft auch das Gefäßsystem in die Präventionsbemühungen integriert werden sollte. Als neuen Titel des Gesetzes die DGG „Herz-Gefäß-Gesundheits-Gesetz“ vor. Es sei richtig, die Prävention von kardiovaskulären Erkrankungen verstärkt in den Blick zu nehmen, meint Prof. Jörg Heckenkamp, Direktor des Zentrums für Gefäßmedizin am Marienhospital Osnabrück und Präsident der DGG. Viele dieser Erkrankungen seien durch einen gesünderen Lebensstil vermeidbar. Bei der Betrachtung kardiovaskulärer Erkrankungen dürfe jedoch nicht allein das Herz im Fokus stehen, argumentieren die DGG-Expertinnen und -Experten. Gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften plädieren sie dafür, die Gesetzesinitiative um Früherkennungsmaßnahmen für Erkrankungen der peripheren Gefäße – speziell in den Beinen – zu ergänzen. „Wir empfehlen ausdrücklich, die periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) samt geeigneten Screening-Maßnahmen in den Gesetzesentwurf einzubeziehen“, betont Heckenkamp. „Eine einfache und kostengünstige Screening-Methode, um eine pAVK frühzeitig zu erkennen ist der Knöchel-Arm-Index, international auch als Ankle-Brachial-Index (ABI) bezeichnet“, erläutert Heckenkamp. Zu dessen Messung wird per Doppler-Ultraschall der Blutfluss in den Arm- und Beingefäßen bestimmt und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Dieses Screening sollte gemäß der Leitlinie zur pAVK – deren Aktualisierung im Herbst 2024 veröffentlicht wird – insbesondere Menschen mit Risikofaktoren wie Diabetes mellitus, Übergewicht, Tabakkonsum, Alkoholmissbrauch oder einem erhöhten Cholesterinspiegel angeboten werden. Sie entwickeln besonders häufig eine Arterienverkalkung nicht nur in den Beinen, sondern im ganzen Körper. Menschen, bei denen sie sich als koronare Herzkrankheit (KHK) manifestiert hat, profitieren ebenfalls von der ABI-Messung. „Der Index ermöglicht bei KHK eine bessere Risikoabschätzung und dient zugleich der Kontrolle des Cholesterinspiegels“, betont Heckenkamp. Auffällige ABI-Werte sollten in jedem Fall Anlass sein, die betreffenden Patientinnen und Patienten in Präventionsangebote wie Gefäßsportgruppen oder Programme zur Raucherentwöhnung und Gewichtsreduktion einzubinden oder medikamentös mit Aspirin und Statinen zu behandeln. Damit könne nicht nur der Verlauf der pAVK positiv beeinflusst werden, sondern die Gefäßgesundheit allgemein – auch die KHK.
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