Gemeinsame Stellungnahme von vmf und bpt zur Veröffentlichung der Tarifverträge

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Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. informiert über die gemeinsame Stellungnahme des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. und des bpt zur „Nichtveröffentlichung“ der neuverhandelten Tarifverträge.

Den Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und den Bundesverband Praktizierender
Tierärzte e.V. (bpt) haben in den letzten Wochen mehrere Anfragen erreicht, die neu
verhandelten und seit 1. Juni 2025 geltenden Tarifverträgen der Öffentlichkeit wie gewohnt
zur Verfügung zu stellen, so der bpt.

Als Teil des Verhandlungsergebnisses haben bpt und vmf entschieden, die neuverhandelten
Tarifverträge (Mantel- sowie Gehaltstarifvertrag) ausschließlich ihren jeweiligen Mitgliedern
zur Verfügung zu stellen, da sie nur für diese Gültigkeit besitzen. Diese Entscheidung wurde
insbesondere auch deshalb getroffen, um die Interessen der Mitglieder zu schützen, deren
Beiträge die aufgewendeten Kosten für die Verhandlungen finanzieren.

Aus dem Tarifvertragsgesetz (TVG) kann nach Ansicht der Verbände keine Verpflichtung
abgeleitet werden, die Tarifverträge unbeteiligten Dritten zur Verfügung zu stellen, da sich
diese weder an den Verhandlungen noch an deren Kosten beteiligt haben, wie die Argumentation der beiden Verbände lautet. § 8 TVG regelt ausschließlich die Verpflichtung des Arbeitgebers, die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge auch im Betrieb bekanntzumachen.

Die beiden Verbände weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, dass Tiermedizinische Fachangestellte wie Tierärztinnen und Tierärzte jederzeit die Möglichkeit haben, Mitglied beim vmf bzw. bpt zu werden, um dann als Mitglied auf die Tarifverträge zuzugreifen.