Gemeinsames Positionspapier von DGU und BvDU zur Zukunft der stationären urologischen Versorgung

Was sind die besten Lösungen für die Zukunft der Urologie im Rahmen der Krankenhausreform? Foto: Africa Studio – stock.adobe.com

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) und die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Zukunft der stationären urologischen Versorgung vorgelegt.

Damit wollen sie im Ringen um die aktuelle Krankenhausreform daran mitwirken, die besten Lösungen für die Zukunft der Urologie zu finden. Grundsätzlich begrüßen die Verbände die Reform. Das Vorhaben werfe jedoch Fragen, Kritikpunkte und Forderungen auf.

BvDU und DGU fordern in ihrer Stellungnahme, dass Leistungen in Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen erbracht werden können und die Leistungen grundsätzlich gleichgestellt werden. Dabei seien Qualitätskriterien und Strukturmerkmalen verschiedener Art einzuhalten.

Damit eine Leistung ohne Qualitätsverlust für den Patienten zukünftig auch ambulant erbringbar ist, müssen nach Ansicht der Verbände logistische und organisatorische Voraussetzungen angepasst werden. Es seien Anreize zu schaffen, um eine ambulante Erbringung zu fördern, ohne die ärztlichen Leistungen im ambulanten Bereich schlechter zu stellen als im stationären Sektor. Grundvoraussetzung dabei seien allgemein gültige Qualitätskriterien.

Die ärztliche Weiterbildung muss nach Überzeugung von DGU und BvDU bei der Krankenhausstrukturreform angemesse berücksichtigt werden. Dazu gehöre die finanzielle Kompensation im Rahmen der zwangsläufigen Verringerung der Leistungsdichte.

Um Ressourcen zu schonen und die Qualität der Notfallversorgung zu sichern, halten die urologischen Spitzenverbände eine effektivere Verzahnung der vertragsärztlichen Arztpraxen und Bereitschaftsdienstzentralen der KVen mit den zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser für erforderlich. Angemessene Vorhaltekosten sollen an die Krankenhäuser entrichtet werden, um im Bedarfsfall Patienten schnell und zielgerichtet in die stationäre urologische Versorgung überführen zu können.

Weiter fordern die Verbände, spezielle und in der Regel besonders kostenintensive Leistungen am Ort, wo sie angeboten werden, kostendeckend zu finanzieren. Der Erlaubnisvorbehalt für die belegärztliche Erbringung dieser Leistungen müsse aufgehoben werden.

(ms)