Gemischte Bilanz – DGPPN bewertet Weiterentwicklung der PPP-RL

Foto: © Gerd Altmann – Pixabay

Mit einem aktuellen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Korrekturen an der Richtlinie zur Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PPP-RL) vorgenommen. Da sich jedoch keine Verbesserung bezüglich der psychotherapeutischen Behandlung in psychiatrischen Kliniken abzeichnet, zieht die DGPPN eine gemischte Bilanz.

„Der G-BA beendet mit diesen Anpassungen eine lange Phase der Beratungsresistenz“, freut sich Prof. Thomas Pollmächer, amtierender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN). „Dank der vorläufigen Aussetzung der angedrohten Sanktionen und der überbordenden Dokumentationspflichten können sich die Kliniken wieder auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren: die Versorgung von Patienten.“

Der G-BA hatte in seiner Sitzung am 15.09.2022 beschlossen, die Sanktionen für Krankenhäuser, welche die strikten Vorgaben der PPP-RL nicht erfüllen können, um ein weiteres Jahr auszusetzen. Die stations- und monatsbezogene Dokumentation wird zunächst für drei Jahre eingestellt. Zudem kündigte der G-BA eine weitere Anpassung der Richtlinie bis Ende 2025 an, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen soll.

Aus Sicht der DGPPN sollte die Weiterentwicklung dazu genutzt werden, das Sanktionssystem durch ein gestuftes System zu ersetzen, in dem Beratung und Unterstützung der Kliniken Vorrang haben vor Strafen, die aufgrund ihrer Härte nicht nur den Versorgungsauftrag, sondern auch die Existenz von Kliniken gefährden. DGPPN-Präsident Pollmächer erläutert: „Statt auf Minimalanforderungen und Sanktionen zu setzen, sollte das Ziel sein, Kliniken mit dem für eine leitliniengerechte Diagnostik und Behandlung notwendigen Personal auszustatten. Die Ankündigung des G-BA, die Richtlinie in diesem Sinne weiterzuentwickeln und dabei die Ergebnisse des von der DGPPN entwickelten Plattform-Modells zu berücksichtigen, begrüßen wir sehr.“

Die Fachgesellschaft geht außerdem davon aus, dass der G-BA im Zuge der weiteren Überarbeitung der Richtlinie dem gesetzlichen Auftrag nachkommen und auch die psychotherapeutische Behandlung in psychiatrischen Kliniken stärken wird. Dass dies im Zuge der aktuellen Anpassungen erneut nicht geschehen ist, wird von den Experten deutlich kritisiert.

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Quellen Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.